Tanja Buchholz
Tanja Buchholz
Frau Rechtsanwältin Buchholz ist primär in den Bereichen Immobilien- und Mietrecht sowie im Arbeitsrecht tätig.
Im Schwerpunktteam Gaststätten- und Glücksspielrecht übernimmt Frau Rechtsanwältin Buchholz insbesondere die Betreuung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen, die rechtliche Begleitung beim Kauf von gewerblichen Immobilien sowie die Erstellung von Automatenaufstellverträgen.
Kurzportrait
Mit dem Blick auf die stets individuelle Situation eines jeden Mandats entwickelt Frau Rechtsanwältin Buchholz gemeinsam mit den Mandanten maßgeschneiderte Konzepte, um effiziente und wirtschaftlich angemessene Lösungen zu finden und überzeugende Ergebnisse zu erzielen. Dabei betreut sie gewerbliche und auch private Mandanten in allen Verfahrensstadien, einschließlich der Vertretung vor Gericht. Innerhalb ihres Fachbereichs berät Frau Rechtsanwältin Buchholz auch überregionale Unternehmen in allen immobilien-, miet- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Auch unterstützt Sie das straf- und bußgeldrechtliche Team als Strafverteidigerin.
Rechtsanwältin Buchholz ist neben den genannten Schwerpunkttätigkeiten die zuständige Ansprechpartnerin für Beratungen im Rahmen der Mitgliedschaft im Deutschen Miet- und Immobilienverein (DMIV) e.V.
Im Bereich des Gaststätten- und Glücksspielrechts übernimmt Frau Rechtsanwältin Buchholz insbesondere die Betreuung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen von Spielhallen, Gaststätten und Sportwettbüros.
Neben ihrem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br., welches sie mit Prädikatsexamen abschloss, studierte Frau Rechtsanwältin Buchholz internationales Recht in Dresden und erwarb den akademischen Grad „Bachelor of Laws (LL.B.)“ mit dem Schwerpunkt im Völkerstrafrecht.
Frau Rechtsanwältin Buchholz ist Mitglied im Freiburger Anwaltsverein sowie im Deutschen Anwaltsverein (DAV).