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Fachgebiet

Gewerberaummietrecht

Gewerberaummietrecht

Wir beraten Sie als  gewerbliches Unternehmen im Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Pachtrecht, Maklerrecht, Immobilienrecht / Grundstücksrecht, Nachbarschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht.

Im Wohnraummietrecht beraten wir Sie im laufenden Mietverhältnis bei Abmahnungen wegen vertragswidrigen Verhaltens wie der unberechtigten Untervermietung oder vertragswidrigen Tierhaltung. Typische Mängel der Mietsache können bei Bauarbeiten /Lärm, Geruchsbelästigung, Feuchtigkeit / Schimmel, Schadstoffen, Trittschall, Musizieren, Hundehaltung vorliegen. Sobald der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist, bedarf es einer umfassenden Aufklärung zu den Rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter. Wir erläutern Ihnen die Minderung der Miete sowie Ansprüche auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz.

Spätestens bei Beendigung des Mietvertrages ist zu klären, ob die vereinbarten Schönheitsreparaturklausen wirksam sind. Bei beendetem Mietverhältnis beraten wir zu der Durchsetzung der offenen Forderungen, insbesondere der geleisteten Kaution. In Prozessen wegen Räumung und Herausgabe vertreten wir Sie gerichtlich und im Rahmen der Räumungs- und Herausgabevollstreckung.

Das Gewerberaummietrecht ist von einer weitgehenden Gestaltungsfreiheit der Parteien geprägt. Insbesondere im Wohnraummietrecht, aber auch im Gewerberaummietrecht kommt es auf die Kontrolle der Wirksamkeit bereits vorformulierter Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw. die Gestaltung wirksamer Regelungen an. Im Gewerberaummietrecht spielen etwa Klauseln zu Dach und Fach, Beschränkungen der Gewährleistung und des Kündigungsrechts, Regelungen zum Konkurrenzschutz, Optionsklauseln und Schriftformklauseln eine Rolle. Wir erstellen für Sie Geschäftsraummietverträge und beraten in bereits laufenden Gewerberaummietverhältnissen.

Im Pachtrecht finden neben speziellen Vorschriften des Pachtrechts die Vorschriften des Mietrechts Anwendung. Auch hier beraten wir Sie bei der Erstellung von Pachtverträgen, etwa bei Gaststätten- und Restaurantpacht, ebenso wie im laufenden und bei beendetem Pachtverhältnis.

Zu dem Bereich des gewerblichen Miet- und Pachtrechts gehört insbesondere die Betreuung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen von Spielhallen, Gaststätten und Sportwettbüros. Weiter gehört hierzu die Erstellung und Prüfung von Automatenaufstellverträgen.

Im Maklerrecht prüfen wir die Wirksamkeit von Maklerverträgen, Makleralleinaufträgen, qualifizierten Makleralleinaufträgen und Maklerprovisionsansprüchen unter Berücksichtigung des seit dem 01.06.2015 geltenden Bestellerprinzips.

 

Wohnungseigentum betrifft das Sondereigentum an einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes, das Gemeinschaftseigentum an gemeinschaftlich genutzten Flächen, das Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen sowie Sondernutzungsrechte, etwa für Stellplätze. Gesetzliche Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz, das u.a. die Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum, die Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung, die Aufgaben der Verwaltung regelt. Daneben ist maßgeblich die Teilungserklärung, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt. Wir beraten Sie etwa zu der Anfechtbarkeit getroffener Beschlüsse auf Eigentümerversammlungen, zu Abwehransprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers und zur Entziehung des Wohnungseigentums. Die vielschichtigen Aufgaben der Hausverwaltung bedürfen einer rechtssicheren Beratung, um eine Haftung des Verwalters zu vermeiden.

Ansprechpartner

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Rechtsanwalt/Mediator & Managing Partner
Rechtsanwalt Mirko Benesch ist vorwiegend im Bereich des Wirtschaftsrechts tätig. Er betreut Unternehmen insbesondere.in den Bereichen des Glückspiel- & Gaststätten- sowie Handels- und Gesellschaftsrechts.
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Rechtsanwältin für Immobilien- und Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Hytrek ist insbesondere auf die Bereiche des Immobilienrechts, sowie des (gewerblichen) Miet- und Wohnungseigentumsrechts spezialisiert. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Arbeitsrecht.
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Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank & Kapitalmarktrecht Datenschutz & Geldwäschebeauftragter, Compliance Officer
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Riess liegt im allgemeinen Zivilrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht, dabei betreut er insbesondere die Bereiche M&A, Compliance und Datenschutz.