In zwei von den Rechtsanwälten Marcus Röll und Dr. Roland Hoffmann LL.M. der auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei BENESCH Rechtanwaltspartnerschaft mbB geführten Verfassungsbeschwerdeverfahren, hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg mit Urteil
Das Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz erteilt die Erlaubnis zur Veranstaltung und Durchführung der Klimalotterie „ClimaClic“. Die erste bundesweite Klimalotterie setzt sich als gemeinnütziger Veranstalter mit Sitz in
Mit Pressemitteilung vom 16. März 2022 veröffentlichte der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg (VerfGH BW) in einem von den Rechtsanwälten Marcus Röll und Dr. Roland Hoffmann LL.M der Kanzlei BENESCH & PARTNER geführten
Die Kanzlei BENESCH & PARTNER hat erfolgreich die Interessen zahlreicher Spielhallenbetreiber im Stadtgebiet Freiburg gegen das Ordnungsamt der Stadt Freiburg verteidigt. In einen in Baden-Württemberg einzigartigen „Feldzug“ der Stadt Freiburg
Nach einer erstinstanzlichen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des VG Freiburg vom 01.02.2022 können Bestandsspielhallenbetreiber erstmals Hoffnung schöpfen. Nach einer bereits seit mehreren Jahren durch die restriktive Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in
In den letzten Wochen zeichnete sich quer über nahezu alle mit Spielhallensachen befassten Kammern der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg ein düsteres Bild ab. Ausgehend von diversen Kammern des Verwaltungsgerichts Freiburg entschieden
Im Rahmen einer nationalen Risikoanalyse hat das Bundesministerium der Finanzen im Oktober 2019 den Glückspielsektor mit einer hohen Geldwäschebedrohung eingestuft, was den deutschen Gesetzgeber mit dazu veranlasste das Geldwäschegesetz (GwG)
Mit dem 30.06.2021 liefen für viele Spielhallenbetreiber in Baden-Württemberg die glücksspielrechtliche Erlaubnisse oder. sog. „Härtefallgenehmigungen“ zum Betrieb ihrer Spielhallen ab. Auch wir haben für unsere Mandanten bei den zuständigen Behörden
Der diesjährige Deutsche #Glückspielrechtstag findet am 23.09.2021 wieder als Hybridveranstaltung in Frankfurt a.M. statt. Die Veranstaltung wird wie in jedem Jahr präsentiert von der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht #ZfWG
Mit Beschluss vom 22.09.2020 hat Baden-Württemberg wieder einmal die Corona-Verordnung geändert bzw. den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die aktuelle Corona-VO gilt ab dem 30.09.2020. Danach gilt entsprechend § 14 Satz 1