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Miet-/WEG- & Immobilienrecht
Miet-/WEG- & Immobilienrecht
Wir beraten Sie umfassend als private Person m Wohnraummietrecht, , Pachtrecht, Maklerrecht, Immobilienrecht / Grundstücksrecht, Nachbarschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht und privaten Baurecht.
Im Wohnraummietrecht beraten wir Sie im laufenden Mietverhältnis bei Abmahnungen wegen vertragswidrigen Verhaltens wie der unberechtigten Untervermietung oder vertragswidrigen Tierhaltung. Typische Mängel der Mietsache können bei Bauarbeiten /Lärm, Geruchsbelästigung, Feuchtigkeit / Schimmel, Schadstoffen, Trittschall, Musizieren, Hundehaltung vorliegen. Sobald der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist, bedarf es einer umfassenden Aufklärung zu den Rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter. Wir erläutern Ihnen die Minderung der Miete sowie Ansprüche auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz.
Bei Schimmelbefall in der Wohnung beraten wir Mieter und Vermieter zu der besonderen Beweislastverteilung, die der Bundesgerichtshof an die Parteien stellt. Bei offenen Mietforderungen setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich und im Wege der Zwangsvollstreckung durch. Ferner beraten wir Sie zu den Möglichkeiten einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. bei Modernisierung. Die kürzlich eingeführte Mietpreisbremse kann zu Rückzahlungsansprüchen des Mieters führen. Ferner prüfen und erstellen wir Betriebskostenabrechnungen. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten einer Beendigung des Wohnraummietverhältnisses durch Mietaufhebung oder Kündigung, etwa bei Eigenbedarf.
Spätestens bei Beendigung des Mietvertrages ist zu klären, ob die vereinbarten Schönheitsreparaturklausen wirksam sind. Bei beendetem Mietverhältnis beraten wir zu der Durchsetzung der offenen Forderungen, insbesondere der geleisteten Kaution. In Prozessen wegen Räumung und Herausgabe vertreten wir Sie gerichtlich und im Rahmen der Räumungs- und Herausgabevollstreckung.
Das Wohnraummietrecht ist geprägt durch besondere Schutzvorschriften zugunsten des Mieters, die von den Vertragsparteien nicht abweichend vereinbart werden können.
Im Maklerrecht prüfen wir die Wirksamkeit von Maklerverträgen, Makleralleinaufträgen, qualifizierten Makleralleinaufträgen und Maklerprovisionsansprüchen unter Berücksichtigung des seit dem 01.06.2015 geltenden Bestellerprinzips.
Im Nachbarschaftsrecht sind neben dem Privatrecht die öffentlich-rechtlichen Normen des Nachbarschaftsrechts, etwa das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg, bei der Beratung in nachbarschaftlichen Konflikten relevant. Hier spielen häufig Grenzabstände, die Höhe von Pflanzen und Bäumen, Immissionen wie Lärm, Licht und Insektenbefall eine besondere Rolle.
Wohnungseigentum betrifft das Sondereigentum an einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes, das Gemeinschaftseigentum an gemeinschaftlich genutzten Flächen, das Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen sowie Sondernutzungsrechte, etwa für Stellplätze. Gesetzliche Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz, das u.a. die Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum, die Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung, die Aufgaben der Verwaltung regelt. Daneben ist maßgeblich die Teilungserklärung, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt. Wir beraten Sie etwa zu der Anfechtbarkeit getroffener Beschlüsse auf Eigentümerversammlungen, zu Abwehransprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers und zur Entziehung des Wohnungseigentums. Die vielschichtigen Aufgaben der Hausverwaltung bedürfen einer rechtssicheren Beratung, um eine Haftung des Verwalters zu vermeiden.