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Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Marcus Röll

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) | Partner

Marcus Röll

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marcus Röll unterstützt im Besonderen das öffentlichrechtliche und strafrechtliche Referat in unserer Kanzlei. Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt hierbei im Verwaltungsrecht / Wirtschaftsverwaltungsrecht. Vorwiegend ist Herr Rechtsanwalt Röll in unserer Niederlassung in Heidelberg tätig, die er zugleich leitet.

Kurzportrait

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marcus Röll unterstützt im Besonderen das öffentlichrechtliche und strafrechtliche Referat in unserer Kanzlei. Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt hierbei im VerwaltungsrechtWirtschaftsverwaltungsrecht. Vorwiegend ist Herr Rechtsanwalt Röll in unserer Niederlassung in Heidelberg tätig, die er zugleich leitet.

Herr Rechtsanwalt Röll berät und vertritt als Fachanwalt für Verwaltungsrecht Unternehmen, Privatpersonen und Träger hoheitlicher Aufgaben in vielschichtigen Bereichen des öffentlichen Rechts. Darunter des Wirtschaftsverwaltungsrechts (u.a. des Rechts der reglementierten Berufe, wie des Gewerberecht und Gaststättenrechts sowie des Handwerks- und Meisterberufsrecht), des Glücksspielrechts, des öffentlichen Baurecht (z.B. Baugenehmigungs-/ und Nutzungsänderungsverfahren, Bebauungsplanung, Veränderungssperren, bauordnungsrechtlichen Verfügungen) und Waffen- wie auch Jagdrechts. Zudem ist Rechtsanwalt Röll als spezialisierter Verteidiger mit mehrjähriger Erfahrung in Strafsachen und (Wirtschafts-)Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten tätig.

Herr Rechtsanwalt Röll studierte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Bereits während seines Studiums legte er ein besonderes Augenmerk auf das Straf- und Gewerberecht. Entsprechend bildete er sich u.a. durch studienbegleitende Hospitationen in der Abteilung Wirtschaft des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Weimar sowie der Wirtschaftsstrafabteilung der Staatsanwaltschaft Erfurt weiter. Seinen universitären Schwerpunktbereich absolvierte Herr Rechtsanwalt Röll im Fachbereich „Criminal Justice“.
Nach seinem ersten juristischen Staatssexamen nahm Herr Rechtsanwalt Röll zudem an einem verwaltungsrechtlichen Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer teil und vertiefte dort im Besonderen seine Kenntnisse im öffentlichen Gewerbe-, Bau- und Verwaltungsprozessrecht, sowie dem Datenschutzrecht zu dem er ebenfalls Fachveröffentlichungen publizierte. Im weiteren Verlauf seines Referendariats war er neben Stationen bei Strafverteidigern in Thüringen und Baden-Württemberg auch für die Staatsanwaltschaft Erfurt in den Abteilungen für Amtsdelikte und Extremismusstraftaten tätig. Nach seinem zweiten Staatsexamen trat Herr Rechtsanwalt Röll in eine überwiegend strafrechtlich ausgerichtete Kanzlei in Heidelberg ein, war dort als Verteidiger u.a. in wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren eingebunden und betreute Mandate aus dem öffentlichen Gaststätten- und Gewerberecht. Durch Nachweis seiner theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe wurde Herr Rechtsanwalt Röll im Jahr 2018 die Erlaubnis erteilt die Bezeichnung Fachanwalt im Verwaltungsrecht zu führen.

Eine besondere Spezialisierung in der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Röll betrifft u.a. das Glücksspiel- und Gaststättenrecht (u.a. Beratung und Vertretung von Unternehmen und Behörden, Betreuung von behördlichen Erlaubnisverfahren). In diesem Bereich ist er u.a. im Auftrag der Industrie- und Handelskammer (IHK) Reutlingen als Dozent zur Unterrichtung von Spielhallen-/ Gastsättenbetreiber und Automatenaufsteller i.S. des § 33c Gewerbeordnung für das gesamte Bundesland Baden-Württemberg tätig. Seit dem Jahr 2019 führt Herr Röll diese Unterrichtung auch an der IHK Köln durch. Als Rechtsanwalt in unserem „Praxisgruppe Glücksspielrecht / Gaming Law“  vertritt er ferner die Interessen von Sportwett- und Glücksspielunternehmen bsp. in Fragen der Konzessionen, der Werbung, Sperrzeiten oder der Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld & Einziehung gem. § 29a OWiG). Hierbei vertritt er u.a. national und international etablierte Unternehmen wie auch klein- und mittelständische Betriebe und deren Geschäftsführung oder Inhaber. Seine anwaltliche Tätigkeit erstreckt ebenfalls auf Unternehmen im Bereich der eSports.

Des Weiteren wies Herr Röll durch Prüfung seine Befähigung zum  Datenschutzbeauftragten nach und erhielt durch die TÜV SÜD Akademie das Zertifikat zum DSB-TÜV. In dieser Eigenschaft ist er für diverse Unternehmen und Vereine als externer Datenschutzbeauftragter tätig und berät in datenschutzrechtlichen Belangen.

Rechtsanwalt Röll ist Mitglied des Deutschen und Heidelberger Anwaltvereins. Er ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ferner ist er aktiv in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Heidelberger Anwaltvereins und Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV).

  • seit 2014 – Dozent im Auftrag der IHK Reutlingen zur Unterrichtung gem. § 33c Abs. 2 GewO
  • 07/2015 – ARGE Strafrecht des Anwaltvereins Heidelberg: „Unerlaubtes Glücksspiel – Veranstalter und Teilnehmer im Fokus der Straf- und Bußgeldbehörden“
  • 09/2015 – Deutscher Glücksspielrechtstag Frankfurt a.M. „Auswirkungen der neuen Spielverordnung für Gastronomie und Spielhalle“
  • 04/2017 – ARGE Strafrecht des Anwaltvereins Heidelberg: „Ordnungswidrigkeitenverfahren im gewerblichen Kontext – Verteidigungsstrategien, praktischer Umgang und neue Rechtsprechung zum Verfall und gewerberechtlicher Zuverlässigkeit“
  • 06/2018 – IHK Reutlingen: „Umsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Unternehmen“
  • seit 2019 – Dozent im Auftrag der IHK Köln zur Unterrichtung gem. § 33c Abs. 2 GewO
  • 09/2019 – 5. Deutscher Glücksspielrechtstag Frankfurt a.M. „Strafbarkeit des (Weiter-)Betriebs von Spielhallen ohne Erlaubnis nach dem GlüStV?“

Kompetenzen

Sekretariat

Fr. Bender