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Fachgebiet

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht & Öffentliches Dienstrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht einschließlich des öffentlichen Dienstrechts. Aufgrund langjähriger Schwerpunktsetzung in der beruflichen Praxis verfügt unser Referat Arbeits- und Öffentliches Dienstrechtrecht über die erforderliche Erfahrung und Kompetenz, welche die Betreuung arbeitsrechtlicher Mandate verlangt.

Das Leistungsspektrum umfasst das gesamte Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht der Arbeitnehmer.

Im Individualarbeitsrecht geht es ausschließlich das einzelne Arbeitsverhältnis. Bedarf nach rechtlichem Beistand kann hier sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf Seiten des Arbeitnehmers in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses von seiner Begründung bis zu seiner Beendigung wie auch in der Abwicklung eines beendeten Arbeitsverhältnisses bestehen. Unser Beratungsspektrum reicht daher von der korrekten Durchführung eines Vorstellungsgesprächs, über den Entwurf von Arbeitsverträgen, Klärung von Fragen zu Urlaubsansprüchen, Überstunden, Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Altersteilzeit, Arbeitnehmerhaftung etc. bis zur Vorbereitung einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abmahnung und schließlich der Beendigung selbst durch Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Auch im Rahmen der Abwicklung beendeter Beschäftigungsverhältnisse wird nicht selten die anwaltliche Unterstützung benötigt, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung des Arbeitszeugnisses. Besonderer Beratungsbedarf auf Arbeitgeberseite entsteht in der Regel im Zusammenhang mit der Organisation eines Betriebsübergangs oder einer Massenentlassung oder der bei betriebsbedingten Kündigungen vorzunehmenden Sozialauswahl. Aber auch betroffene Arbeitnehmer wollen sich in dieser Situation häufig beraten lassen.

Vor den Arbeitsgerichten, die für die meisten Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausschließlich zuständig sind, vertreten wir Sie sowohl in der Güteverhandlung als auch in der Kammerverhandlung. Da der weit überwiegende Teil der Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgericht bereits in der Güteverhandlung durch Vergleich beendet wird, ist es empfehlenswert, sich bereits in diesem Stadium des Prozesses professionell vertreten zu lassen. Insbesondere in Kündigungsschutzverfahren hängt die Höhe der erzielbaren Sozialabfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes maßgeblich vom Verhandlungsgeschick der Parteien und ihrer Prozessvertreter ab. Gelingt eine zufriedenstellende Einigung nicht, fertigen wir für Sie die Schriftsätze, die zur Erfüllung Ihrer prozessualen Pflichten und zur Wahrung Ihrer Rechte im Prozess notwendig sind und vertreten Sie in der Kammerverhandlung. Da die unterlegene Partei im Arbeitsgerichtsprozess erster Instanz nicht die der Gegenseite entstandenen Prozesskosten zu erstatten hat, bleibt das Prozessrisiko vor dem Arbeitsgericht stets überschaubar.

Anders als das Individualarbeitsrecht behandelt das Kollektivarbeitsrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen der Arbeitgeberseite und ihren Vertretungsorganen sowie den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften und Betriebs-/Personalräten). Wichtige Steuerungsinstrumente des Kollektivarbeitsrechts sind Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

In vielen arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind sozialversicherungsrechtliche Belange zu berücksichtigen, wie insbesondere der Bezug von Arbeitslosengeld oder die Gestaltung des Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand mit Rentenbezug. Eine professionelle Begleitung der Betroffenen verlangt, dass der Rechtsanwalt auch diese Aspekte im Blick behält. Hierauf können Sie in unserer Beratung vertrauen.

Handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis im Öffentlichen Dienst, sind in der Beratung und Vertretung die Besonderheiten, die sich durch das öffentliche Tarifvertragsrecht (TVÖD, TV-L), das Personalvertretungsrecht und das Recht der Konkurrentenklage ergeben, zu berücksichtigen.

Ansprechpartner

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Rechtsanwältin für Immobilien- und Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Hytrek ist insbesondere auf die Bereiche des Immobilienrechts, sowie des (gewerblichen) Miet- und Wohnungseigentumsrechts spezialisiert. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Arbeitsrecht.
Roland Ebner
Rechtsanwalt
Herr Rechtsanwalt Ebner unterstützt unser zivilrechtliches und gesellschaftsrechtliches Referat.