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Fachgebiet

Erbrecht

Erbrecht

Das Erbrecht umfasst alle privatrechtlichen Vorschriften zum Übergang der Erbschaft von dem Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger.

Insbesondere gehören zum Erbrecht Regelungen zur

  • Gesetzliche Erbfolge
  • Ausschlagung
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erbschaftssteuer
  • Erbscheinsverfahren
  • Erbscheineinziehung
  • Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzung
  • Auskunftsansprüchen gegen die Erben und Dritte
  • Wertermittlung des Nachlasses
  • Erbengemeinschaft
  • Rechte und Pflichten des Miterben in der Erbengemeinschaft
  • Auflösung der Erbengemeinschaft und Gestaltung von Auseinandersetzungsverträge
  • Testamentsvollstreckung

Ansprechpartner

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Local Partner
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Dr. Engelhardt liegt neben dem allgemeinen Zivilrecht & Wirtschaftsverwaltungsrecht insbesondere in den Bereichen Erbrecht/Unternehmensnachfolge sowie Marken & Wettbewerbsrecht.