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Öffentliches Recht / Verfassungsrecht
Die Historie unserer Kanzlei belegt die über ein Jahrzehnt gesammelte Erfahrung zu allen Fragen des öffentlichen Rechts. Der breitgefächerte Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere das mitumfasste Verfassungsrecht, umfassen den Großteil der für unsere Mandantschaft geführten Streitigkeiten unmittelbar oder mittelbar. Wir blicken auf eine über Jahre gewachsene lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Gerichte zurück um erfolgreich die Rechte und Interessen unserer Mandantschaft zu vertreten. Unser ungewöhnlich großes Expertenteam im öffentlichen Recht vertritt Sie notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.