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Öffentliches Recht / Verfassungsrecht
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Die Historie unserer Kanzlei belegt die über ein Jahrzehnt gesammelte Erfahrung zu allen Fragen des öffentlichen Rechts. Der breitgefächerte Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere das mitumfasste Verfassungsrecht, umfasst einen Großteil der für unsere Mandantschaft geführten Streitigkeiten unmittelbar oder mittelbar. Wir blicken auf eine über Jahre gewachsene, lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Gerichten zurück, um erfolgreich die Rechte und Interessen unserer Mandantschaft zu vertreten. Unser ungewöhnlich großes Expertenteam im öffentlichen Recht vertritt Sie notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.
Im Fokus unserer Tätigkeit steht dabei insbesondere die rechtliche Begleitung unternehmerischer Tätigkeit in regulierten Märkten. Wir beraten Unternehmen bei der Einordnung und Umsetzung komplexer regulatorischer Anforderungen, begleiten Genehmigungs- und Überwachungsverfahren und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen wirtschaftlicher Betätigung und staatlicher Steuerung, etwa im Gewerbe-, Gaststätten- und Ordnungsrecht sowie bei neuen Vertriebs- und Geschäftsmodellen.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Behörden und Aufsichtsstrukturen verfügen wir über ein tiefgehendes Verständnis für die praktische Anwendung des öffentlichen Rechts. Dies ermöglicht es uns, nicht nur rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, sondern auch tragfähige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen im Spannungsfeld zwischen Regulierung und unternehmerischer Freiheit zu entwickeln.



