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Fachgebiet

Schulungen- & Sozialkonzepte

Wissensvorsprung durch Weiterbildung

Schulungen- & Sozialkonzepte

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag schreibt vor, dass Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel selbst dazu verpflichtet sind, „ihre“ Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und so der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen.  Deshalb ist z.B. von den Betreibern von Spielhallen für jede einzelne Konzession in einem sog. Sozialkonzepten darzulegen, mit welchen Maßnahmen den „sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels“ vorgebeugt werden soll. Automatenaufsteller die eine Aufstellerlaubnis gem. § 33c GewO beantragen wollen, sind ebenfalls wie andere Glücksspielformen (Sportwettveranstalter oder Lotterievermittler) verpflichtet bei der Antragsstellung ein Sozialkonzept der Behörde vorzulegen.

Seit dem 01.09.2013, d.h., mit Neufassung des § 33c Abs. 2 GewO obliegt es zudem auch Antragstellern die eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Aufstellen (z.B. in Gaststätten) von „Gewinnspielgeräten“ beantragen, ein Sozialkonzept vorzulegen. Wird diese nicht vorgelegt, wird eine Aufstellerlaubnis nicht erteilt.

Die Erstellung von Sozialkonzepten für Spielhallenbetreiber, Gastronomen, Automatenaufsteller und sonstige Glücksspielformen (z.B. Wettveranstalter) erfolgt mitlerweile durch die von der Kanzlei ausgegliederte Glücksspiel Akademie. Ebenso übernimmt die Glücksspiel Akademie die Schulung von Spielhallenmitarbeitern und den Mitarbeitern von Sportwettbüros.

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Rechtsanwalt/Mediator & Managing Partner
Rechtsanwalt Mirko Benesch ist vorwiegend im Bereich des Wirtschaftsrechts tätig. Er betreut Unternehmen insbesondere.in den Bereichen des Glückspiel- & Gaststätten- sowie Handels- und Gesellschaftsrechts.