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Fachgebiet

Strafrecht

Strafrecht

Das strafrechtliche Referat verfügt in unseren Standorten in Heidelberg und Freiburg über erfahrene Strafverteidiger mit langjähriger Praxis im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Das Strafverfahren

Das Strafverfahren ist unter anderem den Regeln der Strafprozessordnung (StPO) unterworfen. Diese untergliedert das strafrechtliche Erkenntnisverfahren grundsätzlich in vier Abschnitte. Dem Ermittlungsverfahren, bei dem der Staatsanwaltschaft die Ermittlung des Sachverhaltes gegen und für den Beschuldigten obliegt. Dem Zwischenverfahren, ab dem man vom Angeschuldigten spricht, indem die Anklage erhoben und dem zuständigen Gericht die Anklageschrift zur Vorprüfung überreicht wird. Drittens dem Hauptverfahren, in deren Rahmen die Hauptverhandlung durchgeführt wird. Mit Eröffnung des Hauptverfahrens wird der vermeintliche und vor dem Gesetz noch als unschuldig geltende Verdächtige als Angeklagter bezeichnet. Hieran schließt sich gegebenenfalls das Rechtsmittelverfahren in der je nach Verfahrensart z.B. mit den Mitteln der Berufung, Revision, Einspruch oder Beschwerde gegen Entscheidungen vorgegangen wird.

In keinem anderen Rechtsgebiet wie dem Strafrecht greift der Staat tiefer in Grundrechte ein. Gleich, ob die Polizei unerwartet mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, ein Strafbefehl oder eine Anklage zugestellt wurde, die Polizei oder der Staatsanwalt zur Vernehmung vorgeladen hat oder sogar die vorläufige Festnahme erfolgte bzw. ein Haftbefehl vorliegt, es empfiehlt sich bereits in frühesten Stadien des Strafverfahrens eines Verteidigers zur Interessenswahrnehmung zu beauftragen. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt der Beschuldigte als unschuldig! Ihm steht es frei sich zur Sache zu äußern (Schweigerecht).

Unsere erfahrenen und bundesweit tätigen Strafverteidiger erreichen Sie daher auf schnellsten Wege telefonisch unter:

0761/479970 (Freiburg im Breisgau)

06221/6559061 (Heidelberg)

Die Rechte des Beschuldigten sollen in jedem Verfahrensabschnitt verteidigt und sichergestellt werden. Passend ist in diesem Zusammenhang das im „Handbuch des Strafverteidigers“ von Hans Dahs formulierte geflügelte Wort: „Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“ Der Verteidiger hat hingegen parteiisch für den Verdächtigen den Kampf gegen die staatlichen Organe aufzunehmen und auszufechten.

Mit dem Strafverfahren droht jedoch nicht nur der Eingriff durch den Staat, sondern auch die Stigmatisierung durch Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und Familie. Aber auch in der Presse wird die gesetzliche Unschuldsvermutung nur ungenügend beachtet. Oft zeigt sich, dass Verteidiger die letzten Fürsprecher sind. Auch hier gilt es möglichst den Schaden des Verfahrens vom Verdächtigen abzuwenden und diesen zu schützen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Das Strafrecht erstreckt sich neben dem Strafgesetzbuch (StGB) auf eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Regeln, wie z.B. dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Zahlungsdienstegesetz (ZAG), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Abgabenordnung (AO) oder auch dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Opferschutz und Nebenklage

Unsere Rechtsanwälte vertreten  und beraten zudem auch in Fragen des Opferschutzes, der Nebenklage und der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Die oft erheblichen Auswirkungen einer Straftat auf die Physis und die Psyche eines Geschädigten werden im Strafverfahren nicht selten nur ungenügend beachtet.

Unsere Rechtsanwälte erörtern gemeinsam mit den Mandanten die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Verfahren. Es gelten mögliche Ansprüche abzuklären und deren Durchsetzung zu prüfen. Sei es im Wege des Adhäsionsverfahrens, einer zivilrechtlichen Geltendmachung, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs oder durch Mittel des Opferentschädigungsgesetzes (OEG).  Aber auch als Zeugenbeistand stehen die Verteidiger ihren Mandanten zur Seite.

 

Ansprechpartner

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Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht | Datenschutzbeauftragter | Partner
Herr Rechtsanwalt Röll leitet den Standort Heidelberg. Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf dem (Wirtschafts-) Verwaltungsrecht sowie dem Straf- & Ordnungswidrigkeitenrecht.
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Rechtsanwalt/Mediator & Managing Partner
Rechtsanwalt Mirko Benesch ist vorwiegend im Bereich des Wirtschaftsrechts tätig. Er betreut Unternehmen insbesondere.in den Bereichen des Glückspiel- & Gaststätten- sowie Handels- und Gesellschaftsrechts.