Karsten Königstein
Karsten Königstein
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Karsten Königstein ist überwiegend im Bereich des öffentlichen (Wirtschafts-) Rechts, hierbei im Besonderen im Bereich des öffentlichen Baurechts und des Europa- und Verfassungsrechts tätig.
Kurzportrait
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Königstein ist das Glückspiel- und Gaststättenrecht. Hierbei konzentriert er sich vornehmlich auf die besonderen Fragenstellungen welche sich im Rahmen der Erteilung von Spielhallenerlaubnissen ergeben können.
Herr Rechtsanwalt Königstein ist zudem in allen Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts und auch des Lebensmittelrechts tätig. Wir beraten Unternehmen zu lebensmittelrechtlichen Fragestellungen mit besonderem Schwerpunkt im öffentlichen Recht. Dies umfasst insbesondere die Begleitung von Genehmigungs- und Überwachungsverfahren, die Kommunikation mit Behörden sowie die rechtliche Bewertung regulatorischer Anforderungen entlang der Vertriebs- und Produktionskette.
Unsere Tätigkeit konzentriert sich dabei auf die Schnittstellen zwischen Lebensmittelrecht, Gewerberecht und behördlicher Praxis.
Rechtsanwalt Königstein studierte Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken, welches er mit Prädikat abschloss. Auch seinen universitären Schwerpunktbereich im Europarecht schloss Herr Königstein mit dem Prädikat ab. Sein Referendariat absolvierte Rechtsanwalt Königstein u.a. bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, dem Amtsgericht St. Wendel und dem Verwaltungsgericht des Saarlandes. Seit 2025 ist Herr Königstein Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
