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Fachgebiet

Beamtenrecht

Beamtenrecht

Spezialisiert vertreten wir sowohl Beamte als auch Dienstherren in allen Fragen des Beamtenverhältnisses von seiner Begründung bis zu seiner Beendigung.

Ganz gleich ob es um Hindernisse bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses geht (z.B. wegen einer bevorstehenden oder bereits erfolgten amtsärztlichen Untersuchung, Eintragungen in das Führungszeugnis) oder um Fragen im bestehenden Beamtenverhältnis (wie Versetzung, Abordnung oder Umsetzung, Beförderung und Konkurrentenklage, Ansprüche auf Beihilfe, Nebentätigkeiten, Überlastung, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte) oder aber um die Beendigung des Beamtenverhältnisses (z.B. wegen vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit oder Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis).

Eine besondere Stellung nehmen Disziplinarverfahren ein. Sie sind sowohl für die betroffenen Beamten als auch die Dienstherren häufig belastend und von großer Bedeutung. Unser Referat Beamtenrecht hat umfangreiche Erfahrung sowohl mit der Verteidigung von Beamten in Disziplinarverfahren als auch mit der Beratung von Dienstherren, die Disziplinarverfahren führen müssen. Ist mit dem angeschuldigten Dienstvergehen zugleich eine Straftat verbunden, erfolgt die Verteidigung im Disziplinarverfahren stehts in Kooperation mit einem erfahrenen Strafverteidiger/einer erfahrenen Strafverteidigerin, sodass die möglichst optimale Wahrung der Interessen unserer Mandantschaft sichergestellt ist.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Karsten Königstein ist überwiegend im Bereich des (Wirtschafts-) Verwaltungsrechts, des Gewerberechts sowie im Europa- und Verfassungsrechts tätig.