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Wirtschaftsstraf- & Bußgeldrecht
Wirtschaftsstraf- & Bußgeldrecht
Das strafrechtliche Referat verfügt in unseren Standorten in Heidelberg und Freiburg über erfahrene Strafverteidiger mit langjähriger Praxis im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
1. Strafverfahren
Das Strafverfahren ist unter anderem den Regeln der Strafprozessordnung (StPO) unterworfen. Diese untergliedert das strafrechtliche Erkenntnisverfahren grundsätzlich in vier Abschnitte. Dem Ermittlungsverfahren, bei dem der Staatsanwaltschaft die Ermittlung des Sachverhaltes gegen und für den Beschuldigten obliegt. Dem Zwischenverfahren, ab dem man vom Angeschuldigten spricht, indem die Anklage erhoben und dem zuständigen Gericht die Anklageschrift zur Vorprüfung überreicht wird. Drittens dem Hauptverfahren, in deren Rahmen die Hauptverhandlung durchgeführt wird. Mit Eröffnung des Hauptverfahrens wird der vermeintliche und vor dem Gesetz noch als unschuldig geltende Verdächtige als Angeklagter bezeichnet. Hieran schließt sich gegebenenfalls das Rechtsmittelverfahren in der je nach Verfahrensart z.B. mit den Mitteln der Berufung, Revision, Einspruch oder Beschwerde gegen Entscheidungen vorgegangen wird.
In keinem anderen Rechtsgebiet wie dem Strafrecht greift der Staat tiefer in Grundrechte ein. Gleich, ob die Polizei unerwartet mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, ein Strafbefehl oder eine Anklage zugestellt wurde, die Polizei oder der Staatsanwalt zur Vernehmung vorgeladen hat oder sogar die vorläufige Festnahme erfolgte bzw. ein Haftbefehl vorliegt, es empfiehlt sich bereits in frühesten Stadien des Strafverfahrens eines Verteidigers zur Interessenswahrnehmung zu beauftragen. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt der Beschuldigte als unschuldig! Ihm steht es frei sich zur Sache zu äußern (Schweigerecht).
Unsere erfahrenen und bundesweit tätigen Strafverteidiger erreichen Sie daher auf schnellsten Wege telefonisch unter:
- 0761/479970 (Freiburg im Breisgau)
- 06221/6559061 (Heidelberg)
Die Rechte des Beschuldigten sollen in jedem Verfahrensabschnitt verteidigt und sichergestellt werden. Passend ist in diesem Zusammenhang das im „Handbuch des Strafverteidigers“ von Hans Dahs formulierte geflügelte Wort: „Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“ Der Verteidiger hat hingegen parteiisch für den Verdächtigen den Kampf gegen die staatlichen Organe aufzunehmen und auszufechten.
Mit dem Strafverfahren droht jedoch nicht nur der Eingriff durch den Staat, sondern auch die Stigmatisierung durch Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und Familie. Aber auch in der Presse wird die gesetzliche Unschuldsvermutung nur ungenügend beachtet. Oft zeigt sich, dass Verteidiger die letzten Fürsprecher sind. Auch hier gilt es möglichst den Schaden des Verfahrens vom Verdächtigen abzuwenden und diesen zu schützen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Das Strafrecht erstreckt sich neben dem Strafgesetzbuch (StGB) auf eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Regeln, wie z.B. dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Zahlungsdienstegesetz (ZAG), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Abgabenordnung (AO) oder auch dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Unsere Verteidiger haben neben dem allgemeinen Strafrecht ihre Tätigkeitsschwerpunkte auf das
- Wirtschaftsstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Steuerstrafrecht
gelegt.
2. Ordnungswidrigkeiten
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) bietet verschiedenen Behörden von Gemeinden, Landkreisen, Ländern und dem Bund die Grundlage Bußgelder zu erlassen oder gemäß § 29a OWiG die Einziehung (früher: Verfall) eines Geldbetrages anzuordnen.
Die Bußgeldvorschriften aus Gesetzen der Länder und des Bundes wie auch Satzungen von Gemeinden sind vielfältig und umfassen nahezu jeden Lebensbereich. Bemessen in absoluten Fallzahlen ist das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht hierbei das am häufigsten vor Gericht und Bußgeldbehörden umkämpfte Teilgebiet. Aber auch im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung von Unternehmen ist eine deutliche Tendenz der Behörden zum vermehrten Eingriff durch Bußgeldbescheide oder Verfallsanordnungen zu spüren. Post z.B. vom Ordnungs- und Gewerbeamt, Regierungspräsidium, der zentralen Bußgeldstelle oder dem Landesverwaltungsamt bzw. der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion führt dann nicht selten zu erheblicher Verunsicherung.
Unsere Rechtsanwälte im Ordnungswidrigkeitenrecht beraten und verteidigen Sie kompetent und erfahren.
Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Wirtschafts- und Steuerrechts
Der Wirtschaftskontrolldienst der Polizei, die Stadtkämmerei/Stadtkasse, das Veterinäramt und das Ordnungs-/ Gewerbeamt sind nur beispielhaft für eine Vielzahl an Behörden die Kontrollfunktion in der gewerblichen Betätigung ausüben und Bußgeldverfahren in Gang setzen können. Die kleine inhabergeführte Gaststätte bis hin zur international agierenden Aktiengesellschaft unterliegen auf dem deutschen Markt den zum Teil erheblich bußgeldbewährten Regeln des wirtschaftlichen Zusammenlebens. So halten nicht nur die Gaststättengesetze (GastG) und die Gewerbeordnung (GewO) mannigfaltige Bußgeldtatbestände bereit, sondern auch Spezialvorschriften wie z.B. die der Glücksspiel-/Spielhallengesetze der Länder und der Spielverordnung (SpielV), den Bauordnungen (LBO), dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Beratung und Verteidigung in Angelegenheiten der Wirtschaftsordnungswidrigkeiten setzt fundierte Kenntnis sowohl im Ordnungswidrigkeitenverfahren als auch in den gesetzlichen Bestimmungen der wirtschaftlichen Betätigung voraus. Unsere Kanzlei greift daher auf ein interdisziplinäres Team von Rechts- und Fachanwälten zurück. Die Fachkenntnis im Bußgeldrecht wird damit zugleich auch mit Erfahrung in den jeweiligen Spezialnormen kombiniert.
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Sei es ein „Blitzer“ oder „Knöllchen“. Bußgelder im Straßenverkehr stellen für Gemeinden nicht selten eine erhebliche Einnahmequelle. Das massenhafte Verfahren birgt für Behörden jedoch die Gefahr der Fehleranfälligkeit. Nach Überprüfung eines Bußgeldbescheids stellt sich daher nicht selten deren Rechtswidrigkeit heraus.
Die Frist für einen Einspruch ist jedoch äußerst knapp. Zur Verteidigung gegen ein Bußgeld, Punkte im Fahrerlaubnisregister in Flensburg oder ein Fahrverbot, gilt es daher keine Zeit zu verlieren.