Die Kanzlei Benesch Winkler hat am 23. April 2020 ein von zahlreichen Unternehmen unterstützes und finanziertes Normenkontrollverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Es geht um die Überprüfung der Gültigkeit der CoronaVO i.d.F. vom 17.04.2020 des Landes Baden-Württemberg. Wir haben hier den – um die persönlichen Daten der Mandantin und deren wirtschaftlichen Verhältnissen gekürzen – Antrag im Volltext zum Nachlesen hinterlegt.
Die von Seiten der Landesregierungen sowie Gemeinden in höchster Eile getroffenen und für Unternehmen extrem einschneidenden Maßnahmen sind komplex. Diese werfen zahlreiche rechtlich noch nicht durch Wissenschaft und Rechtsprechung geklärte Fragen auf. Auch ist zur Zeit nicht absehbar, wann eine Wiedereröffnung tatsächlich möglich sein wird.
Die Bundesländer haben in Abstimmung mit der Bundesregierung bereits einige Hilfspakte zur Unterstützung der von der Pandemie betroffenen Unternehmen und Privatpersonen verabschiedet. Hierzu gehören u.a. die Möglichkeit von Sofortsubventionen, Hilfskredite und Ausweitung von Kurzarbeitergeld.
Die Frage ob Betreiber weitere Entschädigungs- und/oder Erstattungsansprüche zustehen wird bundesweit unter Juristen kontrovers diskutiert. Selbst wenn sich in einiger Zeit herausstellen sollte, dass entsprechende Ansprüche nicht bestehen, sind wir dennoch der Auffassung, dass etwaige Ansprüche zumindest durch Geltendmachung gesichert werden sollten. Dies auch deshalb, da für bestimmte Erstattungs-/Entschädigungsansprüche zeitliche und formale Voraussetzungen zu beachten sind.
Gerne beraten und begleiten wir sie bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen und/oder der Beantragung bzw. Prüfung der Voraussetzungen von Soforthilfen etc.
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Hotline oder schreiben sie uns eine Mail.
Die Hotline ist Montag – Freitag von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstags/Sonntags von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar:
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oder Sie schreiben uns an die hierfür eingerichtete E-Mail (corona@benesch-winkler.de). Diese werden von unserer Kanzlei schnellstmöglich beantwortet.