Auswahlentscheidung in Niedersachsen rechtswidrig? Eine erhebliche Zahl der zum Vollzug der glücksspielrechtlichen Erlaubnis berufenen Gewerbebehörden in Niedersachsen haben das sog. Losverfahren zur Vergabe der Erlaubnis nach dem Niedersächsisches Glücksspielgesetz (NGlüSpG)
![Bericht zum Verfahren vor dem BVerwG](https://benesch.de/wp-content/uploads/2016/12/HipstamaticPhoto-503482937.358726.jpg)
Wie schon an dieser Stelle angekündigt, waren wir anwesend bei der Sitzung des Bundesverwaltungsgericht bezüglich diverser Fragen zu den landesgesetzlichen Regelungen der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Erlaubnis und
![Hamburg: Frist für Abgabe der Erlaubnisanträge läuft am 01.12.2016, 12:00 Uhr ab](https://benesch.de/wp-content/uploads/2016/11/Hamburg.jpg)
Am 20.09.2016 hat der Hamburger Senat die „Verordnung zu Verfahren über die Erteilung von Erlaubnissen zum Weiterbetrieb von Bestandsunternehmen nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz (Spielhallen-Weiterbetriebserlaubnisverordnung – SpielhWeiterbetrErlVO)“ erlassen und verkündet. Sämtliche
![Frist beachten! Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis im Saarland bis 31.12.16 stellen.](https://benesch.de/wp-content/uploads/2016/07/Saarland3.jpg)
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vom 15.12.2011 sieht vor, dass für den Betrieb von Spielhallen eine sog. glücksspielrechtlich Erlaubniss vorliegen muss. Ist die Erteilung einer solchen Erlaubnis z.B. aufgrund der Abstandsregelgung zu