Die Kanzlei BENESCH & PARTNER hat erfolgreich die Interessen zahlreicher Spielhallenbetreiber im Stadtgebiet Freiburg gegen das Ordnungsamt der Stadt Freiburg verteidigt. In einen in Baden-Württemberg einzigartigen „Feldzug“ der Stadt Freiburg
Nach einer erstinstanzlichen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des VG Freiburg vom 01.02.2022 können Bestandsspielhallenbetreiber erstmals Hoffnung schöpfen. Nach einer bereits seit mehreren Jahren durch die restriktive Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in
In den letzten Wochen zeichnete sich quer über nahezu alle mit Spielhallensachen befassten Kammern der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg ein düsteres Bild ab. Ausgehend von diversen Kammern des Verwaltungsgerichts Freiburg entschieden
Im Rahmen der Härtefallentscheidungen für Spielhallen wurde von Behördenseite immer wieder die (angebliche) Möglichkeit des Betreibers angesprochen, sich im Wege einer Kündigung vom Mietvertrag lösen zu können. Hier wird immer
Ausgangsituation Seit dem 01.07.2017 benötigen in Hessen sämtliche Spielhallen zum Betrieb eine Erlaubnis nach dem Hessischen Spielhallengesetz (SpielhG Hessen). Das SpielhG Hessen sieht nach der derzeit aktuellen Rechtslage unter anderem
Glücksspielrechtliche Erlaubnis ab dem 01.07.2017 Die Verfahren zur Vergabe der glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach dem Spielhallengesetz Hessen (SpielhG HE) für den Stichtag zum 30.06. bzw. 01.07.2017 haben eine Vielzahl der hessischen
Auswahlentscheidung in Niedersachsen rechtswidrig? Eine erhebliche Zahl der zum Vollzug der glücksspielrechtlichen Erlaubnis berufenen Gewerbebehörden in Niedersachsen haben das sog. Losverfahren zur Vergabe der Erlaubnis nach dem Niedersächsisches Glücksspielgesetz (NGlüSpG)
Wie schon an dieser Stelle angekündigt, waren wir anwesend bei der Sitzung des Bundesverwaltungsgericht bezüglich diverser Fragen zu den landesgesetzlichen Regelungen der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Erlaubnis und
Konkurrenzsituation zwischen Spielhallen Mit Ablauf des 30. Juni 2017 unterfallen nach dem Willen des Gesetzgebers alle Spielhallen in Hessen vollständig den Regelungen des Hessischen Spielhallengesetzes (SpielhG HE; bzw. HessSpielHG). D.h.
Am 20.09.2016 hat der Hamburger Senat die „Verordnung zu Verfahren über die Erteilung von Erlaubnissen zum Weiterbetrieb von Bestandsunternehmen nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz (Spielhallen-Weiterbetriebserlaubnisverordnung – SpielhWeiterbetrErlVO)“ erlassen und verkündet. Sämtliche