Nach übereinstimmenden Medienberichten (u.a. der FAZ vom 25.02.2020) bereitet das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt, als zentrale Erlaubnisbehörde, aktuell Untersagungsverfügungen gegen Sportwettanbieter vor, die sich am laufenden Genehmigungsverfahren nicht beteiligen. Das RP

Ausgangsituation Seit dem 01.07.2017 benötigen in Hessen sämtliche Spielhallen zum Betrieb eine Erlaubnis nach dem Hessischen Spielhallengesetz (SpielhG Hessen). Das SpielhG Hessen sieht nach der derzeit aktuellen Rechtslage unter anderem

Die zweite Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, kurz 2. GlüÄndStV, wurde nach dem Scheitern der Sportwettkonzessionsvergabe erst im Frühjahr 2017 durch die Ministerpräsidenten in Rostock beschlossen (wir berichteten über Einzelheiten des Entwurfs).

Glücksspielrechtliche Erlaubnis ab dem 01.07.2017 Die Verfahren zur Vergabe der glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach dem Spielhallengesetz Hessen (SpielhG HE) für den Stichtag zum 30.06. bzw. 01.07.2017 haben eine Vielzahl der hessischen

Konkurrenzsituation zwischen Spielhallen Mit Ablauf des 30. Juni 2017 unterfallen nach dem Willen des Gesetzgebers alle Spielhallen in Hessen vollständig den Regelungen des Hessischen Spielhallengesetzes (SpielhG HE; bzw. HessSpielHG). D.h.

Sportwette. Scheitern der Lizenzvergabe bereits im GlüStV angelegt? Die Vergabe der nach Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen 20 Sportwettlizenzen (§ 10a Abs. 3 GlüStV) ist nicht zuletzt wegen erheblicher rechtsstaatlicher Mängel im Verfahren
1) Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 12.05.2015 In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob bei der Außendarstellung einer Spielhalle im Land Hessen lediglich die Bezeichnung „Spielhalle“ angebracht werden
Wir hatten in den früheren Beiträgen bereits über Urteile zum Thema „Werbung“ bzw. „Außendarstellung“ von Spielhallen berichtet. Im Folgenden soll nun in zwei Beiträgen aktuelle Entscheidungen diverser Gerichte und unterschiedlicher

Wie der Hessische Rundfunk (hr) in einer Nachricht zum Sportwettenmarkt berichtet (siehe: hr-online.de vom 15.05.2014 „Wettanbieter wollen aus der Grauzone“), ist mit einer Vergabe der Sportwettkonzessionen wohl nicht vor dem
Am 25.11.2013 berichteten wir unter dem Titel „1 Schritt voran und 2 zurück? Kein Fortschritt bei Sportwettlizenzen.“ über das stagnierende Verfahren zur Vergabe der Sportwettkonzessionen. Eine GmbH, deren Gesellschafter die