Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie verhandeln derzeit fast alle Gewerberaummieter mit ihren Vermietern über die zu zahlende Miete. Zur Debatte stehen die Anpassung der Miethöhe (teilweise für wenige Monate aber
Minderung der Gewerberaummiete nach behördlich angeordnetem Betriebsverbot aufgrund der Corona-Krise? Die Gesetzesänderungen zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie treffen keine Regelung dazu, ob das in vielen Bundesländern landesweit angeordnete Verbot
Der Bundestag hat Gesetzesänderungen zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie beschlossen, denen der Bundesrat bereits zugestimmt hat. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und verkündet