In zwei von den Rechtsanwälten Marcus Röll und Dr. Roland Hoffmann LL.M. der auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei BENESCH Rechtanwaltspartnerschaft mbB geführten Verfassungsbeschwerdeverfahren, hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg mit Urteil
![Rigoroses Vorgehen der Stadt Freiburg gegen Spielhallenbetreiber gestoppt](https://benesch.de/wp-content/uploads/2021/09/VGH-BaWue-neu.jpg)
Die Kanzlei BENESCH & PARTNER hat erfolgreich die Interessen zahlreicher Spielhallenbetreiber im Stadtgebiet Freiburg gegen das Ordnungsamt der Stadt Freiburg verteidigt. In einen in Baden-Württemberg einzigartigen „Feldzug“ der Stadt Freiburg
![Überraschende Entscheidung des VG Freiburg zu Härtefällen](https://benesch.de/wp-content/uploads/2021/09/VGH-BaWue-neu.jpg)
Nach einer erstinstanzlichen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des VG Freiburg vom 01.02.2022 können Bestandsspielhallenbetreiber erstmals Hoffnung schöpfen. Nach einer bereits seit mehreren Jahren durch die restriktive Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in
![BENESCH & PARTNER erringt wegweisenden Erfolg für Spielhallenbetreiber in ganz Baden-Württemberg](https://benesch.de/wp-content/uploads/2021/09/VGH-BaWue-neu.jpg)
In den letzten Wochen zeichnete sich quer über nahezu alle mit Spielhallensachen befassten Kammern der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg ein düsteres Bild ab. Ausgehend von diversen Kammern des Verwaltungsgerichts Freiburg entschieden
![Dramatische Erlaubnissituation für Spielhallen in Baden-Württemberg](https://benesch.de/wp-content/uploads/2021/07/iStock-953522218.jpg)
Mit dem 30.06.2021 liefen für viele Spielhallenbetreiber in Baden-Württemberg die glücksspielrechtliche Erlaubnisse oder. sog. „Härtefallgenehmigungen“ zum Betrieb ihrer Spielhallen ab. Auch wir haben für unsere Mandanten bei den zuständigen Behörden