Die neuen, seit dem Mai 2018, greifendenDatenschutzregelungen haben gerade in der Glücksspiel- und Gastronomiebranche erhebliche Auswirkungen. Dennoch wurde dieses Thema bei den allermeisten Firmen (bis heute) vernachlässigt. Nach und nach kommt (insbesondere bei den Spielhallenbetreibern) die Erkenntnis, dass auch sie nicht nur am Rande, sondern zentral betroffen sind. Denn viele Firmen und Einzelunternehmer die Spielhallen betreiben, brauchen einen Datenschutzbeauftragten und nur wenige sind dies bisher angegangen.
Für die Firmen, die den Datenschutz nicht umsetzen, droht Unheil von verschiedenster Seite. Zu nennen sind einmal die Spieler, deren Daten z.B. bei einer Sperrung unzulässig verarbeitet werden (z.B. Whatsapp-Gruppe), zum anderen die Konkurrenten, welche möglicherweise über Abmahnungen oder anonymen Anzeigen versuchen die missliebige Konkurrenz auszubooten. Aber auch die Kontrollbehörden sind nicht zu vernachlässigen, welche möglicherweise mit hohen Bußgeldern auf Verstöße reagieren und damit die Zuverlässigkeit der Betreiber gefährden können.
Datenschutz war aber für alle Unternehmer bereits vor Inkrafttreten der EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) am 25.05.2018 ein wichtiges Thema. Mit der EU-DSGVO gilt in Deutschland rechtsverbindlich das einheitliche europaweite Datenschutzrecht, welches die bisherigen deutsche Datenschutzregelungen zum Teil weitgehend ersetzt. Auch tritt ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Für die Verantwortlichen bedeuten die neuen Bestimmungen auch, dass diese für die Einhaltung der Datenschutzregeln gegenüber den Datenschutzbehörden rechenschaftspflichtig sind.
Für Sie als Unternehmer heißt es daher nunmehr unverzüglich handeln.
Aufgrund der Brisanz dieses Themas haben wir uns entschieden bei den Schneider Automaten Frühjahresmessen zu diesem Thema vorzutragen. Hierzu sind unsere Mandanten aber auch alle anderen interessierten Unternehmer herzlich eingeladen
Die Termine sind:
1) 29.05.2018 Senden/Ulm
2) 30.05.2018 Gundelfingen/Freiburg
3) 07.06.2018 Kaierslautern
4) 08.06.2018 Siegen
5) 12.06.2018 Köln
6) 13.06.2018 Hannover
7) 14.06.2018 Hamburg
8) 19.06.2018 Gochsheim
weiter halten wir einen Vortrag bei der IHK Reutlingen
am 25.06.2018. Anmeldungen zur IHK Veranstaltung sind unter www.reutlingen.ihk.de/service/veranstaltungen/veranstaltung/dsgvo-in-der-gastronomie/ möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!