LG Stuttgart bestätigt Schadensersatzansprüche gegenüber Daimler AG.
Gerade den bei Spielhallenbetreibern beliebten Mercedes-Benz Dieselmodellen droht zudem Entzug der Fahrzeugzulassung
Wie der aktuellen Presseberichterstattung zu entnehmen ist, hat der Diesel Abgasskandal nun mit der Daimler AG den nächsten deutschen Autobauer eingeholt. Aufgrund zahlreicher Anfragen aus unserer Mandantschaft, wollen wir nachfolgend einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und den Sachstand zum Thema: „Diesel-Abgasskandal und Mercedes-Benz“ verschaffen.
Das Landgericht Stuttgart hat kürzlich in mehreren Fällen entschieden, dass den Käufern von Mercedes-Benz Dieselmodellen Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG zustehen, da diese in ihren Fahrzeugen illegale Abschaltvorrichtungen verbaute, welche dazu führen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte lediglich auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Fahrbetrieb eingehalten werden.
Die Stuttgarter Richter betonten bei ihrer Entscheidung, dass Einbau und Verkauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschaltvorrichtung sei eine sittenwidrige Schädigung des Käufers und diesem stehe daher ein direkter Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hersteller zu, auch wenn das Fahrzeug nicht von diesem direkt sondern von einem Händler erworben wurde.
Begründet wurde dies damit, dass die betroffenen Fahrzeuge aufgrund der verbauten Abschaltvorrichtungen im realen Fahrbetrieb die Abgasgrenzwerte nicht einhalten würden und daher auch nie eine sogenannten EG-Typengenehmigung hätten erhalten dürfen. Das Gericht hob hierbei besonders hervor, dass den Käufern aufgrund der anhaltenden Abgasverstöße ganz akut ein Entzug der Fahrerlabunis drohe. Hiermit entschied das LG Stuttgart auch ausdrücklich entgegen der Auffassung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), welches die Abschaltvorrichtungen (noch) für zulässig hält.
Das LG Stuttgart sprach den Käufern im Ergebnis jeweils Schadensersatz in Höhe des vollen Kaufpreises zzgl. einer Verzinsung in Höhe von 4% p.a. (ab Kaufdatum) und abzgl. einer Nutzungsentschädigung zu.
Diese Entscheidungen sind für die Daimler AG deshalb so prekär, da davon auszugehen ist, dass sämtliche Mercedes-Benz Dieselmodelle von der Abgasproblematik betroffen sind. So teilt selbst das Bundesverkehrsministerium in einer offiziellen Einschätzung mit, dass in sämtlichen Mercedes-Benz Diesel-Modellen Abschaltvorrichtungen verbaut wurden.
Es stellt sich somit primär die Frage, ob diese Abschaltvorrichtungen als zulässig oder unzulässig einzustufen sind. Besitzern von Mercedes-Benz Dieselmodellen ist daher dringend zu raten anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen um zu klären,
- ob das eigene Auto ebenfalls mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgestattet wurde und damit eine Stilllegung droht und
- in welcher konkreten Höhe Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG bestehen.
Herr Rechtsanwalt Riess von der Kanzlei Benesch Winkler ist aufgrund seiner Expertise aus zahlreichen Fällen rund um den Diesel-Abgasskandal, in der Lage auch Ihre Ansprüche umgehend zu prüfen und anschließend effektiv durchzusetzen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen telefonisch: 0761 /47 997 – 0 oder per E-Mail: info@benesch-winkler.de zur Verfügung.