In eigener Sache:
Bereits seit dem Jahr 2014 unterrichten die Rechtsanwälte Mirko Benesch und Marcus Röll der Benesch Winkler Rechtsanwaltspartnerschaft mbB für die IHK Reutlingen Automatenaufsteller und Techniker gemäß § 33c Gewerbeordnung. Gemäß Spielverordnung (SpielV) sind als Lehrgangsinhalte die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse aus Gewerbeordnung und Spielverordnung, dem Spielhallenrecht der Länder sowie dem Jugendschutzrecht vorgeschrieben. Äußerst erfolgreich ist die IHK Reutlingen hierbei federführend für alle Industrie und Handelskammern des Landes Baden-Württemberg tätig.
Mit Beginn des Jahres 2019 wird Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt Verwaltungsrecht Röll nun ebenfalls die entsprechende Schulung für die IHK Köln übernehmen. Wir freuen uns auf spannende Veranstaltungen.