Am 15./16.12.2016 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu diversenen Fragen bzgl. des Glücksspielstaatsvertrages. Dem BVerwG liegen in mehreren Revisionsverfahren die Klagen von Spielhallenbetreibern zur Entscheidung vor. Im Kern wird an den Spielhallenregelungen des Landes Berlin und Rheinland-Pfalz von Seiten der Betreiber moniert, dass den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für Regelungen u.a. zum
- über den Mindestabstand von Spielhallen untereinander und zu anderen Einrichtungen,
- der Höchstzahl und den Mindestabstand zwischen Spielgeräten
fehlt.
Auch wird von den Revisionsklägern angegriffen, dass die Neuregelungen, mit denen außerdem
- Mehrfachkonzessionen verboten werden
- die Sperrzeit ausgeweitet
- Einschränkungen der Ausgabe von Speisen und Getränken sowie
- die Werbung eingeschränkt und
- Einhaltung von Identitätskontrollen zum Ausschluss von Minderjährigen und sich selbst für den Spielbetrieb sperrenden Personen vorgesehen werden,
unverhältnismäßig in die Berufs- und Eigentumsfreiheit der Kläger eingreifen. Zudem würden Spielhallen gegenüber Gaststätten und Spielbanken ungerechtfertigt benachteiligt.
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Im Anschluss an die Verhandlung erfolgt hier eine Zusammenfassung.