Nachdem in den letzten Jahren seitens der Politik immer wieder dementiert wurde, dass sog. „Netzsperren“, d.h. die Sperrung von einzelnen Internetseiten auch für Glückspielangebote geplant sei, wird hierüber nun laut auf Seiten der EU nachgedacht.
In einem Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament durch den brittischen Berichterstatter Ashley Fox vom 11.07.2013 heißt es:
„[Das Europäische Parlament] fordert deshalb, dass die Registrierungs- und Identifizierungsverfahren optimiert werden und deren Wirksamkeit erhöht wird, insbesondere um für einen wirksamen Identifizierungsmechanismus zu sorgen und zu verhindern, dass ein Spieler mehrere Konten unterhält und minderjährige Spieler Zugang zu Websites mit Online-Glücksspielen erhalten; [es] empfiehlt den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten für Durchsetzungsmaßnahmen – wie etwa die Erstellung weißer und schwarzer Listen von illegalen Websites, Verhinderung des Zugangs zu diesen Websites, die gemeinsame Bestimmung gesicherter und rückverfolgbarer Zahlungslösungen und Prüfung der Möglichkeit von Sperrmaßnahmen für Finanztransaktionen – um sicherzustellen, dass Verbraucher nicht in die Hände illegaler Betreiber geraten können […]“
Es zeigt sich, dass das Mittel der Netzsperren, welche zunächst lediglich zur Bekämpfung schwerster Kriminalität wie dem Kindesmissbrauch und Terrorismus angedacht war, nunmehr von Politikern auch für weitere Felder entdeckt wird. Eine derartige Entwicklung war bereits bei der Diskussion um die Sperrseiten gegen Kindesmissbrauch abzusehen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der Vorstoß im Europäischen Parlament Früchte trägt. Am breiten Widerstand scheiterte in Deutschland letzlich auch die Netzsperre für kinderpornographische Webseiten.