Am 13.08.2019 lud das Regierungspräsidium Darmstadt zu einer Vorabinformationsveranstaltung über das Verfahren zur Erteilung der Konzessionen für das Veranstalten von Sportwetten nach §§ 10a, 4aff. GlüStV nach Inkraftreten des 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrags (3. GlüÄndStV). Unter anderem unsere spezialisierten Rechtsanwälte Marcus Röll und Roland Hoffmann LL.M. haben an der Veranstaltung teilgenommen.
Volles Haus bei Infoveranstaltung
Die Informationsveranstaltung stieß auf derart großes Interesse, dass das RP Darmstadt kurzfristig von den zunächst bestimmten Räumlichkeiten auf einen Hörsaal der Universität Frankfurt ausweichen musste. In einer knapp 1,5h stündigen Präsentation stellte die Leitung des Dezernats III sodann das ab dem 01.01.2020 geplante Verwaltungsverfahren und die Mindestanforderungen an die Bewerber um eine sog. Sportwettkonzession für den Online- und terrestrischen Bereich vor.
Formale und inhaltliche Anforderungen an Antrag
Die formalen und inhaltlichen Anforderung an die Antragstellung bleiben – wie unseren Rechtsanwälten bereits aus vergangenen Verfahren bekannt – hoch. Erwartungsgemäß orientiert sich das RP Darmstadt, als dann zentrale Vergabe und Vollzugsbehörde der Erlaubnisse für das gesamte Bundesgebiet, an den bereits gemachten Erfahrungen aus der Vergabe der Online-Pferdewettkonzessionen. Dies betrifft sowohl die Ausgestaltung des Internetauftritts als auch die vorzusehenden Schnittstellen für Behörden und des übergreifenden Sperrsystems OASIS. Das RP präzisierte auf Nachfrage auch die Anforderungen an die ebenfalls einzureichenden Sozialkonzepte wie auch allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und weiteren Unterlagen (z.B. technische Umsetzung, Art und Umfang der Unterlagen zur Zuverlässigkeitsprüfung, etc.). Dennoch machte die Dezernatsleitung deutlich, dass diese die Anforderung an die Unterlagen gegen Ende des Jahres 2019 weiter schärfen und mitteilen wird. Aber auch der Umgang mit den bisherigen – von deutschen Behörden als illegal eingestuften – Angeboten von Onlinepoker und Onlinecasino auf Webseiten der Antragsteller oder der Umgang mit den in Schleswig-Holstein erteilten Onlineerlaubnisse für die zu erteilenden Sportwettkonzessionen wurde von Seiten des Regierungspräsidums auf Nachfrage erörtert und geklärt.
Fragen und Antworten
Wenn Sie Fragen zur Beantragung der zentralen Sportwettkonzessionen durch das Regierungspräsidium Darmstadt nach dem 3. GlüÄndStV oder der Erlaubniserteilung für Sportwettvermittlungsstellen mit dem gesonderten Antragsverfahren der einzelnen Bundesländer haben, stehen Ihnen unsere im Glücksspielrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns z.B. über unser Kontaktformular oder unserer Standorte in Freiburg, Heidelberg, Stuttgart, Frankfurt a.M. oder München oder unter: