Nach übereinstimmenden Medienberichten (u.a. der FAZ vom 25.02.2020) bereitet das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt, als zentrale Erlaubnisbehörde, aktuell Untersagungsverfügungen gegen Sportwettanbieter vor, die sich am laufenden Genehmigungsverfahren nicht beteiligen.
Das RP setzt hierbei die bereits vor Beginn des derzeitigen Genehmigungsverfahrens nach dem 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrages (GlüÄndStV) mitgeteilte Verwaltungspraxis um. Entsprechend hatte sowohl das RP Darmstadt in einem offenen Brief vom November 2019 als auch der Hessische Innenminister Beuth dringend die Teilnahme am Genehmigungsverfahren angemahnt.
Trotz rechtlicher Bedenken gegen die Restriktionen des 3. GlüÄndStV teilen wir diese Empfehlung. Für Fragen stehen unserer spezialisierten Rechtsanwälte im Glücksspielrecht/Gaming Law unter der Rufnummer
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