Die zweite Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, kurz 2. GlüÄndStV, wurde nach dem Scheitern der Sportwettkonzessionsvergabe erst im Frühjahr 2017 durch die Ministerpräsidenten in Rostock beschlossen (wir berichteten über Einzelheiten des Entwurfs). Entgegen den Widerstand z.B. des Landes Hessen entschieden sich die Ministerpräsidenten lediglich für eine sog. „minimalinvasive“ Lösung welche lediglich kleinere Änderungen des Vertragswerkes, nicht jedoch eine grundsätzliche Überarbeitung mit sich bringen sollte.
Länder verweigern Zustimmung
Das Land Hessen hielt sich in dem veränderten Vertragstext vom 16. März 2017 bereits die Kündigung aus dem Glücksspielstaatsvertrag vor. Nachdem die Kritik an den Vertrag und seiner Überarbeitung immer lauter wurde zeigte sich, dass die Front gegen die geplanten Regelungen sich auch auf Landesebene ausbreitet. Hierbei wird die Kritik gestützt durch die Europäische Kommission welche im Notifizierungsverfahren zum 2. GlüÄndStV bereits einzelne Punkte des Vertrags sowohl als wettbewerbswidrig als auch widersprüchlich gerügt haben soll. Die geplanten Regelungen haben nicht zur Folge, dass eine Eindämmung des Schwarzmarktes im Internet erfolgt. Vielmehr ist abzusehen, dass diese sogar gegenteilig wirken.
Dies zeigt sich auch in den laut Studien der Universität Hohenheim verfehlten Gesetzmäßigkeiten die auf den 1. GlüÄndStV aus dem Jahr 2012 basieren. Die Studien zum Spielhallensektor weisen eine ähnlich fehlgeleitete Regulierung auch für das terestrische (Automaten-)Glücksspiel auf. Die Länder sind bemüht die aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages geschaffenen Landesregelungen umzusetzen und zeigen hierbei erhebliche Unsicherheit in der Verteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnisse für Spielhallen zum 01.07.2017. Erste gerichtliche Verfahren liegen bereits in Eilsachen vor, die den Behörden massives Versagen bei den Auswahlentscheidungen zwischen Spielhallenbetreibern attestieren. Doch die entscheidenden Behörden sehen sich oftmals nicht nur im Konflikt missglückte Ausführungsgesetze zum Glücksspielstaatsvertrag umzusetzen, sondern sehen sich zudem zum Teil rechtswidrigen Anweisungen/Hinweisen ihrer Fachministierien gegenüber, deren Beachtung sich viele Behörden verpflichtet fühlen. Das Ergebnis ist nicht nur erhebliche Unsicherheit bei den Betreibern von Glücksspielangeboten die um ihre und die Existenz ihrer Mitarbeiter bangen, sondern eine staatliche Kanalisierung des Glücksspiels hin zu den Schwarzmärkten.
Die Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westphalen und Hessen haben bereits ihre Abkehr vom Glücksspielstaatsvertrag signalisiert. Nun hat zudem die neue Koalition in Schleswig-Holstein angekündigt, den 2. GlüÄndStV nicht zu ratifizieren und damit auch nicht in Landesregelungen zu übernehmen. Es stellt sich die Frage, ob damit ein Umdenken der Länder in Gang gesetzt.