Frist beachten! Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis im Saarland bis 31.12.16 stellen.

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vom 15.12.2011 sieht vor, dass für den Betrieb von Spielhallen eine sog. glücksspielrechtlich Erlaubniss vorliegen muss. Ist die Erteilung einer solchen Erlaubnis z.B. aufgrund der Abstandsregelgung zu

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