Bußgeldverfahren droht. Aktuelles JuSchG (Jugendschutzgesetz) verwenden!

Seit dem 01.04.2016 ist das „neue“ Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. In der geänderten Fassung des JuSchG wurde nunmehr unter anderem das Verbot des Konsums und der Abgabe von elektronischen Zigaretten

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