Minderung der Gewerberaummiete nach behördlich angeordnetem Betriebsverbot aufgrund der Corona-Krise? Die Gesetzesänderungen zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie treffen keine Regelung dazu, ob das in vielen Bundesländern landesweit angeordnete Verbot
Der Bundestag hat Gesetzesänderungen zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie beschlossen, denen der Bundesrat bereits zugestimmt hat. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und verkündet