Mit Hinterlegung sämtlicher Ratifizierungsurkunden der Länder bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz trat am 01.01.2020 der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV) in Kraft. Damit kann seit dem 02.01.2020 das Erlaubnisverfahren