Corona-Soforthilfe in BW auch ohne Prüfung des Privatvermögens

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm für gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe initiiert. Diese werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss wie folgt

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