Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm für gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe initiiert.
Diese werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss wie folgt unterstützt
9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Voraussetzung ist, dass sich die Betroffenen unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden. Es muss also nachgewiesen werden, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren
Die Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg sollen nun doch auch ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt werden. Die Entscheidung der Landesregierung, das Privatvermögen nicht zu prüfen, gelte auch rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfen letzten Mittwoch.
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