Es herrscht große Verunsicherung innerhalb der Automatenbrache im Hinblick auf die Durchführung des vorgesehenen länderübergreifenden Sperrsystems für Spieler.
Nach dem letzten Informationsstand ist ein Anschluss der Spielhallen des Landes Baden-Württemberg an die vom Land Hessen betriebene Sperrdatei „OASIS“ nun erst ab dem 02. Dezember 2013 vorgesehen.
In unserer Kanzlei häufen sich daher Anfragen von Mandanten, die hinsichtlich der Handhabung von Sperranträgen im Überbrückungszeitraum bis zum Funktionieren der OASIS-Sperrdatei verunsichert sind. Eine Regelung für den Umgang und die Erhebung von Daten besteht für Spielhallenbetreiber für diese Übergangsphase nicht. Hierdurch werfen sich diverse Fragen zur zukünftigen Verwaltungspraxis auf.
In einer Anfrage an das Referat Lotterie- und Glücksspielrecht des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat die Kanzlei Benesch Winkler daher u.a. die Frage nach dem geplanten Vorgehen der Verwaltung aufgeworfen. Hierauf reagierte das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft wie folgt:Das Ministerium geht richtigerweise davon aus, dass die Betreiber von Spielhallen in der oben erwähnten Übergangsphase ihren Verpflichtungen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht Folge leisten können. Die Landesregierung Baden-Württembergs hat die ihr untergeordneten Gewerbebehörden daher angewiesen, wegen Verstößen gegen die Regelungen keine belastenden Maßnahmen zu ergreifen.
Für den Spielhallenbetreiber heißt dies, dass er zumindest für die Übergangsphase nicht mit einer negativen Verfügung der zuständigen Behörde rechnen muss.
Nach der Stellungnahme des Ministeriums sind jedoch auch in der Übergangsphase vom Spielhallenbetreiber Anträge auf Selbstsperrung entgegen zu nehmen und an die TotoLottoGesellschaft des Landes weiterzuleiten.
Den Volltext der Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.