Mit der vorletzten Sitzung (109.) vor seiner Sommerpause hat der Bayrische Landtag einer Verschärfung des Landesausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt (AGGlüStV Bayern). Der in der zweiten Lesung verabschiedete Gesetzentwurf der Bayrischen Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland wurde nach 32 minütiger Beratungszeit beschlossen.
Wesentlicher Inhalt der neuen Rechtslage
- Die äußerst zügige, d.h. zum 01.08.2017 geplante Inkraftsetzung der Änderung des AG GlüStV bringt eine Ausweitung der gesetzlichen Sperrzeit für sämtliche Spielhallen mit sich. So müssen ab diesem Tag Spielhallen in der Zeit von 03:00 Uhr bis 09:00 Uhr die Sperrzeit beachten. Die gesetzliche Sperrzeit gemäß Art. 11 Abs. 2 AGGlüStV ist damit um drei Stunden nach hinten erweitert. Damit dürfte im Wesentlichen ein Gleichlauf mit den Spielhallen hergestellt werden, die sich im Rahmen ihrer Anträge auf Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum 01.07.2017 für die sog. „qualitative Anpassung“ ihrer Spielhallenkomplexe nach den Vollzugshinweisen des Innenministeriums richteten. Die Gemeinden können bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse diese gesetzliche Sperrzeit jedoch durch Verordnung auch weiterhin verlängern.
- Ebenfalls erhält die in Art. 9 Abs. 3 AGGlüStV enthaltene Abstandsregelung eine Überarbeitung. Dieser wird sodann vorschreiben das neue Spielhallen einen Abstand von 500 Metern zu anderen Spielhallen einhalten müssen. Für „Altspielhallen“ soll weiterhin die 250 Meter-Regelung gelten. Hierbei blickt der bayrische Gesetzgeber vor allem auf Regelungen anderer Länder, die zum Teil stark zwischen 100 und 500 Meter Abstand variieren. Die Staatsregierung begründet im Gesetzesentwurf die Erweiterung des Abstands damit, dass die Vergrößerung des Abstands zwischen neu zu errichtenden Spielhallen ein einfaches und wirksames Mittel sei, um den Spielerschutz zu verbessern und eine Gesundheitsgefährdung zu verringern. Hierbei lässt die Landesregierung jedoch die renomierte Glücksspielforschung des Prof. Dr. Tilmann Becker der Universität Hohenheim außer Betracht, der sich gegen die Ausweitung der Abstandsregelungen aussprach (vgl.: Pressemitteilung Universität Hohenheim vom 24.10.2016).
Änderungsantrag aus Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ein u.a. von den Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol sowie der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen eingebrachter Änderungsantrag zur weiteren Verschärfung der gesetzlichen Regelung wurde von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt. MdL Jürgen Mistol hatte bereits in der 103. Sitzung des Landtages am 10.05.2017 die Vollzugshinweise des Innenministerium hinsichtlich des Umgangs mit Mehrfachspielhallen gerügt.