Am 20.09.2016 hat der Hamburger Senat die „Verordnung zu Verfahren über die Erteilung von Erlaubnissen zum Weiterbetrieb von Bestandsunternehmen nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz (Spielhallen-Weiterbetriebserlaubnisverordnung – SpielhWeiterbetrErlVO)“ erlassen und verkündet. Sämtliche Hamburger Spielhallenbetreiber müssen sich somit bei der Stellung der Anträge nach den in dieser Verordnung festgelegten Regelungen richten.
Dies bedeutet zunächst, dass der Antrag auf Erlaubnis bis spätestens zum 01.12.2016, 12:00 Uhr bei der Behörde eingegangen sein muss. Dies gilt ebenso für alle notwendigen Unterlagen betreffend der Erlaubnis. Hierbei handelt es sich gem § 2 Abs. 2 SpielhWeiterbetrErlVO um eines Ausschlussfrist – zu spät eingegangene oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Das Versäumen der Frist wird also für den Spielhallenbetreiber mit großer Wahrscheinlichkeit die baldige Schließung der Halle bedeuten. Sofern die Anträge noch nicht gestellt worden sind, ist somit hier große Eile und gleichzeitig besondere Gründlichkeit gefragt. Auch bei schon gestellten Anträgen sollte dringend geprüft werden, ob alle geforderten Unterlagen eingereicht wurden oder ob ein Nachreichen noch erforderlich ist.
In § 4 SpielhWeiterbetriebsErlVO werden abschließend die erforderlichen Unterlagen aufgeführt. Diese beinhalten unteranderem verschiedene Bescheinigungen in Steuersachen und Nachweise über die Beantragung der erforderlichen Registerauszüge.
Bezüglich des Vorliegens eines Härtefalls „soll“ ebenfalls bereits mit dem Antrag auf einen solchen Verwiesen und die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden. Anders als bei den Erlaubnisanträgen dürfe hier auch nach Fristablauf in Einzelfällen ein Nachreichen von Unterlagen möglich sein. Allerdings ist es dringend zu raten, schon bei Antragsstellung auch hier möglichst alle Unterlagen vorzulegen. Da hier unteranderem Jahresabschlüsse, Abschreibungstabellen und eine Zusammenstellung aller Investitionen erforderlich ist, sollte hierfür ein erheblicher Zeitaufwand eingeplant werden.
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