Nach dem Debakel um die Vergabe der Sportwettkonzessionen durch das Land Hessen steht der Glücksspielstaatsvertrag vor einer Reform. Die in Rostock im Oktober 2016 sattgefundene Ministerpräsidentenkonferenz einigte sich laut Pressemeldung vom 28.10.2016 auf die Änderung des GlüStV in folgenden Punkten:
- Die Begrenzung der Konzessionen für Sportwetten von 20 soll aufgehoben werden. Konzessionen sollen künftig anhand von qualitativen Mindeststandards vergeben werden.
- Die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden werden gebeten näher zu prüfen und zu berichten, wie der Vollzug gegenüber illegalen Online-Glücksspielangeboten (insbesondere illegalen Lotterieangeboten, Sportwettenangeboten, Online-Casinoangeboten) kurz- und mittelfristig nachhaltig verbessert werden kann und inwieweit perspektivisch die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zur weiteren Stärkung des Vollzugs in diesen Bereichen beitragen kann.
- Die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden werden gebeten, bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages (§ 32 GlüStV) auch die Vereinfachung der Identifizierung und Authentifizierung der Spieler im Internet den Ersatz des monatlichen Einsatzlimits im Internet von 1.000 EUR durch ein Verlustlimit von 1.000 EUR und die Nutzung der bundesweiten Sperrdatei bei weiteren Glücksspielen zu prüfen.
- Darüber hinaus werden die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden gebeten, die aktuelle tatsächliche Entwicklung im Bereich von Online-Casinoangeboten zu analysieren und unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zu prüfen, welche regulatorischen Maßnahmen dazu beitragen könnten, die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages in diesem Bereich besser zu erreichen. „
Damit haben die Länderchefs zwar die erkannten Problemfelder im Bereich der Sportwetten und des Online-Glücksspiels in den Fokus gerückt, jedoch die erheblichen Schwierigkeiten der Kommunen und Landkreise bei der zum 30.06.2017 anstehenden Vergabe der glücksspielrechtlichen Erlaubnise der Spielhallen außer Betracht gelassen. Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen im Detail im Bereich der Sportwetten und des Online-Glücksspiels umgesetzt werden. Auch für die Betreiber von Spielhallen geht das Bangen weiter. Der erhoffte „Befreiungsschlag“ blieb aus.