Rechte und Pflichten von Automatenaufsteller und Gastronomen werden in der neuen Spielverordnung neu geregelt.
Die Bundesregierung hat am 20. Juni 2014 die novellierte Spielverordnung (SpielV) der Europäischen Kommission vorgelegt. Wir hatten hierüber bereits schon mehrfach berichtet.
Die Spielverordnung regelt hierbei die rechtlichen Rahmenbedingungen für gewerbliche Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten sowie andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten.
Der Inhalt der „neuen“ Spielverordnung wirft aufgrund zahlreicher Verschärfungen für Automatenaufsteller und Gastwirte vielfältige Fragen auf und ist weitgehend unbekannt. Diese Unkenntnis birgt sowohl für den Automatenaufsteller, als auch für den Gastwirt nicht unerhebliche Risiken.
Die IHK Reutlingen informiert daher am 18. November von 17 bis 19 Uhr in der IHK Zentrale, Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen, über die Änderungen der Spielverordnung und die Auswirkungen für die Praxis. Teilnehmer können sich direkt auf der Website der IHK anmelden. Die Teilnahmegebühren betragen 79,00 €/Person und für IHK Mitglieder 59,00/Person.
Als Referenten hat die IHK Reutlingen die im Glücksspiel- und Gaststättenrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Benesch Winkler verpflichtet. Deren Rechtsanwälte werden über die wesentlichen Änderungen der SpielV berichten und einen praxisorientierten Einblick über neue Vorgaben und Übergangsfristen geben.
Die Veranstaltung richtet sich daher insbesondere an Firmen/Personen aus der Automatenaufstellbranche und aus der Gastronomie.
Weitere Veranstaltungen zur neuen Spielverodnung sind in der Vorbereitung. Bei Interesse treten Sie einfach telefonisch oder per Mail mit uns in Kontakt.