In unserem Beitrag „Sportwettlizenzen vergeben?“ haben wir ein Update der weiteren Fortschritte im Konzessionierungsverfahren um das deutsche Sportwettenangebot angekündigt.
Diesem Versprechen wollen wir in diesem Beitrag weiter nachkommen:
Wie von uns erwartet, dürfen am morgigen Tag (zunächst) nicht die 20 Sportwettkonzessionen vergeben werden. Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden (AZ: 5 L 1428/14.WI) unter der Vorsitzenden Richterin Ursula Kraemer stoppte mit einem sog. Hängebeschluss die Vergabe der Sportwettkonzessionen an die 20 vom hessichen Innenministerium auserkohrenen Wettanbieter. Nach Presseberichten war damit das von der Bewerbergemeinschaft Tipwin und Yoobet am 9. September angestrengte Eilverfahren insoweit erfolgreich.
Der „Hängebeschluss“ ist eine sog. Zwischenregelung bzw. Zwischenverfügung und ist eine Ausnahme in Besonderen Fällen. Diese kommt in Betracht, wenn zwar eine abschließende Sachentscheidung (noch) nicht getroffen werden kann, aber ein spezifisches auf den Erlass der Zwischenregelung bezogenes Sicherungsbedürfnis gegeben ist. Dies ist hier gegeben, da zu befürchten, dass durch die geplante Vergabe der Konzessionen am morgigen Tag vollendete Tatsachen geschaffen werden, die eine endgültige Entscheidung des Gerichts absolet werden lassen. Das Gericht wird sich nun zunächst mit den Akten zum Vergabeverfahren befassen müssen, bevor es sich weiter entscheidet.
Ein vorläufiges Eilrechtsschutzverfahren der Bewerbergemeinschaft ISIK und TopGoal hatte in der ersten Instanz vor dem VG Hamburg keinen Erfolg. Die hierauf eingelegte Beschwerde ist derzeit beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) rechtshängig.
Wir werden – auch zu den von der Kanzlei Benesch Winkler geführten Verfahren zur Vergabe der Sportwettkonzession – an dieser Stelle weiter berichten.
UPDATE v. 22.09.2014:
Auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Beschluss vom 22.09.2019 – Az.: 4 Bs 189/14 im Beschwerdeverfahren das Vergabeverfahren (vorläufig) gestoppt. Insoweit untersagt das OVG in Hamburg dem Land Hessen bis zum 31.10.2014 die Vergabe der Sportwettkonzessionen. Es bleibt abzuwarten, ob bis dahin in den weiteren Eil-/oder Hauptsacheverfahren ein wesentlicher Fortschritt erzielt werden konnte.
UPDATE v. 07.10.2014:
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat mit Beschluss vom 07.10.2014 – Az. 8 B 1686/14 die Entscheidung des VG Wiesbaden vom 17.09.2014 (siehe oben) bestätigt.