Ausgangsituation Seit dem 01.07.2017 benötigen in Hessen sämtliche Spielhallen zum Betrieb eine Erlaubnis nach dem Hessischen Spielhallengesetz (SpielhG Hessen). Das SpielhG Hessen sieht nach der derzeit aktuellen Rechtslage unter anderem
Die zweite Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, kurz 2. GlüÄndStV, wurde nach dem Scheitern der Sportwettkonzessionsvergabe erst im Frühjahr 2017 durch die Ministerpräsidenten in Rostock beschlossen (wir berichteten über Einzelheiten des Entwurfs).
Durch die Branchenmedien hallte es wie ein Donnerschlag. Die Onlineausgabe der Games & Business vom 12.12.2013 titelte „Oberverwaltungsgericht Thüringen – Schließungsverfügung aufgehoben“ fast gleichlautend heißt es auf der Website des