Rechtsanwalt Marcus Röll hat sich mit Herrn Christoph Huber (wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Benesch Winkler) in einem Aufsatz in der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) der Frage angenommen, ob Gesetz oder Staatsvtrag Vorrang genießen, wenn sich die Regelungen widersprechen.
Grundlage für die Ausarbeitung waren Entscheidungen von Verwaltungsgerichten aus Hessen und Brandenburg die vermeintlich zur jeweiligen Landesregelung im Hessischen bzw. Brandenburgischen Spielhallengesetz eine zum Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) abweichende Regelung vorfanden. Dies betraf vor allem den Umgang mit sog. Mehrfachkonzessionen, d.h. diversenen Spielhallen die im baulichen Verbund zueinander stehen.
Der Aufsatz ist abrufbar unter folgenden Link.