Der 1. Deutscher Glücksspielrechtstag in Frankfurt a.M., veranstaltet von der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht sowie der Rechtsanwaltspartnerschaft Benesch Winkler fand am 28.09.2015 erfolgreich statt.
Die Teilnehmer der ausgebuchten Veranstaltung setzten sich aus Vertretern von Behörden, Wissenschaft, Wirtschaft und Rechtsanwaltschaft zusammen. Hierdurch war ein reger Austausch der verschiedenen Standpunkte ermöglicht.
Wir bedanken uns bei allen Referenten sowie Teilnehmern und erlauben uns nachfolgend ein kurzes Fazit der Veranstaltung zu ziehen.
Die Redebeiträge der Referenten brachten die Schwierigkeiten bei der Durchführung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) hervor. Sowohl in Praxis, als auch Wissenschaft wurde z.T. ein erheblicher Nachbesserungsbedarf an den Regelungen, bzw. Defizite bei der Umsetzung erkannt. Gerade Abstandsregelungen und die nach den einzelenen Landesgesetzen geforderte Neubeantragung von Spielhallenerlaubnissen über das Jahr 2017 hinaus bereitet erhebliche Probleme. Der GlüStV ist im Zusammenhang mit der Regulierung der Werbung, den kommunalen Vergnügungssteuern/ Automatensteuern, wie auch der Verschärfung der Spielverordnung und der spürbar verschärften Restriktion im Bauplanungsrecht zu sehen. Nach dem Dafürhalten einiger Fachbeiträge erscheinen die Vielzahl an Regelungen dem GlüStV in seiner selbst gesteckten Zielerreichung – im Sinne einer Kanalisierung des legalen Glücksspiels – eher hinderlich, als förderlich. Unsicherheit bringen hier auch die umfänglich erwartenden Schwierigkeiten bei der Neubeantragung von Spielhallenkonzessionen. Die Abschlussdiskussion wurde daher im Podium angeregt unter dem Titel „2017 – Armageddon für Spielhallen“ geführt und griff die vorhegehenden Vorträge der Referenten auf. Es referierten:
- Anna Glawischnig (Rechtsabteilung Löwen Entertainment): „Die Überregulierung des gewerblichen Automatenspiels“
- Prof. Dr. Ralf P. Schenke (Julius-Maximilians-Universität Würzburg): „Das Verbot von Online-Casinospielen auf dem Prüfstein des Europa- und Verfassungsrechts“
- Prof. Dr. Jörg Ennuschat (Ruhr Universität Bochum): „Geldwäsche und Glücksspiel“
- Volker Nottelmann (Rechtsabteilung Gauselmanngruppe): „Stand der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht – Perspektiven aus Sicht der Automatenhersteller zum GlüStV“
- Dr. Jonas Krainbring (Rechstanwaltspartnerschaft mbB Benesch Winkler): „Kauf, Vererbung oder Übertragung einer Spielhalle – Eine Erörterung der rechtlichen Möglichkeiten“
- Prof. Dr. Marc Liesching (HTWK Leipzig, Fakultät Medien): „Außendarstellung und Spielhallenbezeichnung“
- MR Edgar Quasdorff (Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westpfalen): „Werbung – Zwischenbilanz aus Sicht der Aufsicht
- Prof. Dr. Markus Ruttig (CBH Rechtsanwälte): „Nebeneinander von Spielhallen und Sportwetten“
- Marcus Röll (Rechstanwaltspartnerschaft mbB Benesch Winkler): „Auswirkungen der neuen Spielverordnung auf Gastronomie und Spielhalle“