Nach monatelangem Schweigen kam wieder Schwung in das seit dem 01.07.2012 vorgesehene Verfahren zur Vergabe der Sportwettlizenzen.
Die europaweit durchgeführte Ausschreibung der bundesweit insgesamt 20 Sportwettkonzessionen zeichnete sich bislang ohne einen erkennbaren Fortschritt im Verfahren aus. Insoweit steckte man bisher in der sogenannten „zweite Stufe“. Um so gespannter wurden die Presseberichte zum Anfang des Monats November 2013 aufgenommen. Es hieß, dass sich das hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)* in einem Schreiben an alle Bewerber wolle.
Doch hierauf folgte sogleich die Ernüchterung. Offenbar lehnte die Behörde alle Bewerbungen als unvollständig ab und setzte Frist zur Ergänzung der eingereichten Unterlagen (so die Presse). Eine Vergabe der Konzessionen rückt damit wiederum in nicht abshebare Ferne.
Das Verfahren steht nicht nur wegen dessen Dauer in der Kritik. Rechtlich problematisch erscheint auch die im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zur Grundlage der Konzessionierung gestellten Anforderungen. Lediglich als Beispiel soll hierbei die in § 10a Abs. 3 GlüStV nicht nachvollziehbar vorgeschriebene Höchstgrenze von 20 Lizenzen erwähnt sein. Gleiches gilt für die nach einem Ablauf von sieben Jahren bisher festgelegte Rückkehr zum – vom EuGH untersagten – Staatsmonopol.
Es bleibt daher Weiteres abzuwarten. Nach derzeitigem Stand sind jedoch Klage- und Eilverfahren von unterlegenen Bewerbern nach Abschluss des Verfahrens zu erwarten.
* Hinweis:
Gemäß § 9a Abs. Nr. 3 i.V.m. §§ 4a und 27 Abs. 2 GlüStV ist das Land Hessen zuständig für die Vergabe von Sportwett- sowie Pferdewettlizenzen.