Kanzlei Benesch Winkler richtetet aufgrund des hohen Volumens an Anfragen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-COV-Virus (Corona-Virus) und den wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Unternehmen eine Hotline ein. Diese soll eine verbesserete Ereichbarkeit für die betroffenen Unternehmen gewährleisten. Diese richtet sich insbesondere an alle Unternehmen aus der Glücksspiel-, Sportwetten und Gastronomiebranche sowie sonstigen Unternehmen und Gewerbetreibenden. wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, da wir mit Fragen zur Lohnfortzahlungspflicht, Kurzarbeit, Kündigungen, Betriebsferien, Mietzahlungspflicht oder Fragen zu Darlehen , Banken etc. überhäuft wurden.
Die anwaltliche Beratung im Rahmen dieser Hotline (anwaltliche Erstberatung gem. § 34 RVG) ist kostenfrei, es fallen lediglich die unten genannten Telefongebühren an, bei welchem es sich ausschließlich um die Gebühren der Telekom für die Bereitstellung des Anschlusses handelt.
Die Hotline ist Montag – Freitag von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstags/Sonntags von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar:
01803-GAMBLING (01803-42625464) *
* 0,09 €/Minute aus dem dt. Festnetz. Anruf aus dem Mobilfunknetz kann abweichen, maximal jedoch 0,42 €/Minute.
oder Sie schreiben uns an die hierfür eingerichtete E-Mail (corona@benesch-winkler.de). Diese werden von unserer Kanzlei schnellstmöglich beantwortet.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir an der Betreibung dieser Hotline nichts verdienen und die genannten Telefonkosten ausschließlich die Gebühren der Telekom sind. Bitte sehen Sie uns daher nach, dass wir mit der Hotline nicht alle individuellen Probleme und Fragen abschließend lösen können und unsere Beratung nicht über eine Erstberatung gem. § 34 RVG hinausgehen kann/darf.