Wie der Hessische Rundfunk (hr) in einer Nachricht zum Sportwettenmarkt berichtet (siehe: hr-online.de vom 15.05.2014 „Wettanbieter wollen aus der Grauzone“), ist mit einer Vergabe der Sportwettkonzessionen wohl nicht vor dem 4. Quartal 2014 zu rechnen.
Bereits in in unseren vorhergehenden Beiträgen („1 Schritt voran und 2 zurück? Kein Fortschritt bei Sportwettlizenzen.“ und „Verwaltungsgericht Wiesbaden: Sportwettkonzessionen “bereits” im März 2014?!„) stellten wir dar, dass das stockende Konzessionsvergabeverfahren nicht zuletzt mit erhebliche Problemen für die Praxis durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit behaftet ist. Sportwettbetreiber agieren in der faktischen Illegalität. Wohl zurecht spricht der hr entsprechend von einem „grauen Markt“.
Wann nunmehr die beantragten Konzessionen erteilt werden sollen, blieb nicht zuletzt vor der Entscheidung des Hessischen VGH vom 11.03.2014 – Az.: 8 B 72/14 offen. Dieses hob durch Beschluss die Verpflichtung des VG Wiesbaden auf, welche der Landesregierung aufgab, binnen drei Monaten über die Vergabe der Konzessionen zu entscheiden.
Etwas Licht in das Dunkel brachte jedoch nun der hessische Minister für Inneres und Sport Peter Beuth. Dieser führt in einem Interview zum hr-Beitrag aus:
„Wir erwarten das wir ungefähr Ende des dritten, Anfang des vierten Quartal dazu kommen werden […] dem Glücksspielkollegium […] eine entsprechende Vorbereitung liefern zu können. Dann könnte die Entscheidung fallen.“
Es bleibt abzuwarten, ob die Zielvorgabe des hessischen Innenministeriums nunmehr gehalten wird und welche Dauer das Entscheidungsverfahren vor dem Glücksspielkollegium einnehmen wird.