Entgegen anderslautender Pressemeldungen hat das hessische Innenministerium am heutigen Tag (02.09.2014) nicht die nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vorgesehenen 20 Sportwettlizenzen vergeben.
Vermehrte Anfragen zu diesem Thema haben uns daher zu einer Klarstellung veranlasst.
Am 02.09.2.014 erfolgte nicht die Bekanntgabe der Konzessionierung, sondern die Benachrichtigung an die Bewerber im Auswahlverfahren, wer für eine Konzession schlussendlich in Betracht kommt. Hiernach ist eine sog. 15-tägige „Stillhaltephase“ des Ministeriums vorgesehen, nach der dann die 20 Sportwettlizenen verteilt werden sollen. Wie uns das hessische Innenministerium auf telefonische Anfrage mitteilte, soll die Vergabe sodann als offizielle Mitteilung auf den Webseiten des hessischen Innenministeriums veröffentlicht werden.
Wir werden an dieser Stelle durch ein Update des Beitrages weiter berichten.
1. UPDATE 03.09.2014 – 11:00: Einstweiliges Rechtsschutzverfahren von Tipico angekündigt
Tipico soll als einer der „großen“ Anbieter (nach eigenen Angaben 750 Annahmestellen allein in Deutschland) keine Lizenz für das Anbieten von Sportwetten erhalten. Erwartungsgemäß wird Tipico laut eigener Pressemeldung vom 02.09.2014 den Rechtsweg bestreiten.
Als eine der im Auswahlverfahren bedachten Antragsteller, gab die mybet Holding SE am 02.09.2014 eine (ad-hoc)-Meldung heraus. Mybet weist darauf hin, dass es sich auf angekündigte Rechtsstreitigkeiten der Mitbewerber einstellt.
Anmerkung: Die Begrenzung der Lizenzen auf 20 Teilnehmer hat die Folge, dass nicht bedachte Bewerber neben dem sog. Hauptsacheverfahren im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Lizenzvergabe an Mitbewerber vorgehen müssen. Erfolgt dies nicht, ist es grundsätzlich nicht mehr möglich noch eine Lizenz zu erhalten, da der „Topf“ von 20 zu vergebenden „Konzessionen“ verbraucht ist. Der Bestand der (zu vergebenen) Lizenzen kann damit von einer Entscheidung der Gerichte abhängen. Gewissheit über die Vergabe der Lizenzen besteht auch daher, entgegen der Intention von bisherigen Mitteilungen in einigen Branchenmedien, nicht.
2. Update 04.09.2014 – 09:34: Aus der Antwort des hessischen Inneministeriums zu einer sog. kleinen Anfrage eines Landtagsabgeordneten.
Unsere Einschätzung zu einer weiteren Verzörgerung der endgültigen Vergabe der Sportwettlizensen teilt auch das hessische Ministerium des Innern und des Sports (HMdIS). Eine entsprechende Stellungnahme gab HMdIS als Antwort auf eine kleine Landtagsanfage bereits am 25.07.2014 ab. Das Ministerium führt juristisch korrekt u.a. aus:
„Auch bei den nach Konzessionsvergabe zu erwartenden Gerichtsverfahren bedeutet Deckelung auf 20 Konzessionen einen erheblichen Mehraufwand für die im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerber und damit auch für die Gerichte. Es reicht für diese Bewerber nicht aus, allein gegen ihren Ablehnungsbescheid im Wege der Anfechtungsklage vorzugehen und eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Konzession zu erheben. Sie werden vielmehr – vorbehaltlich der diesbezüglichen Einschätzung der Gerichte – gehalten sein, darüber hinaus auch noch Mitbewerberklagen (Konkurrentenklagen) zu erheben und alle Konzessionsbescheide anzufechten um das Kontingent insgesamt offen zu halten und durch die Konzession eines Mitbewerbers keine Tatsachen zu schaffen, die durch ein späteres Obsiegen des übergangenen Bewerbers nicht mehr oder nur begrenzt rückgängig gemacht werden können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es dem Bewerber nicht vorab gelingt, im einstweiligen Rechtsschutz die Entscheidung zu erwirken, dass die Konzessionen an die auserwählten Antragsteller nicht erteilt werden dürfen, so lange über den Ablehnungsbescheid nicht bestandskräftig entschieden wurde (vgl. VGH – Beschluss vom 28.06.2013, Az. 8 B 1220/13, Rn. 19).“
Interessanterweise wird weiter folgerichtig erkannt:
„Die zahlenmäßige Begrenzung der Konzessionen hat sich als höchst kompliziert, streitanfällig und langwierig erwiesen. Vor allem hat es jedoch das Ziel, das illegale Sportwettenspiel einzudämmen nicht befördert, sondern im Gegenteil diesem Ziel geschadet. Durch das aufwendige, außerordentlich zeitintensive und juristisch vielfach angegriffene System der begrenzten Konzession wird zwischenzeitlich das Sportwettenspiel im illegalen Bereich immer umfangreicher, ohne dass hiergegen ernsthaft eingeschritten werden kann. Die Landesregierung setzt sich deshalb für eine Aufhebung der zahlenmäßigen Begrenzung der Konzessionen und eine Konzentration auf qualitative Elemente der Konzessionsvergabe ein.“
(Hessischer Landtag Drucksache 19/446 vom 25.07.2014)
3. Update finden Sie in unserem weiteren Artikel: „Sportwettlizenzen vergeben? – Teil II„