Jedes große Sportereignis lässt die Diskussion um die Einführung eines gesonderten Straftatbestandes für die Manipulation im Sport neu entflammen. So natürlich auch die Fußballweltmeisterschaft mit ihren oft umstrittenen Schiedsrichterentscheidungen sowie die zugleich stattfindende Tour de France.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat anlässlich eines Expertentreffens des Bundesministerium des Innern (BMI) am 19.05.2014 in Bonn nunmehr eine Stellungnahme zu der gesetzgeberischen Intention abgegeben.
Mit der aktuellen Stellungnahme vom Juli 2014 setzt sich der Strafrechtsausschuss des DAV mit der Notwendigkeit einer (gesonderten) strafrechtlichen Ahndung von Manipulationen im Sport kritisch auseinander. Hierbei beleuchtet der DAV die drei wichtigen Themenkomplexe:
- Platzierung einer Wette in Kenntnis eines manipulierten Sportwettbewerbs,
- Absprache eines Dritten mit einem relevanten Akteur des Sports über die Manipulation eines Sportwettbewerbs unter Gewährung eines Vorteils (Unrechtsvereinbarung),
- Tatsächliche Manipulation eines Sportwettbewerbs durch einen Akteur des Sports,
und begründet anhand dieser jeweils die strafrechtlichen Probleme und Besonderheiten. Im Ergebnis lehnt der DAV die Einführung einer gesonderten Strafbarkeit von Manipulationen im Sport ab.
Der DAV begründet dies u.a. mit
fehlenden belastbaren Erkenntnissen über die schädlichen sozialpsychologische Auswirkungen der Manipulation im Sport. Ferner gäbe es auch äußert problematische strafrechtsdogmatische Fragen zu klären.
Den gesamten Wortlaut der Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein finden Sie hier als PDF zum Download.