Am 28.04.2014 wurde vor dem Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg (StGH BW) über fünf Verfassungsbeschwerden von Spielhallenbetreibern mündlich verhandelt. Die Kanzlei Benesch Winkler war vor Ort und berichtet nachfolgend über
Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, des VG Regensburg und des VG Osnabrück Spielhallen, die nach dem 28.10.2011 eine Erlaubnis nach §33i GewO erhalten haben, sind lediglich durch eine kurze einjährige Übergangsfrist,