Hamburg: Frist für Abgabe der Erlaubnisanträge läuft am 01.12.2016, 12:00 Uhr ab

Am 20.09.2016 hat der Hamburger Senat die „Verordnung zu Verfahren über die Erteilung von Erlaubnissen zum Weiterbetrieb von Bestandsunternehmen nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz (Spielhallen-Weiterbetriebserlaubnisverordnung – SpielhWeiterbetrErlVO)“ erlassen und verkündet. Sämtliche

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Vermehrt wenden sich Mandanten an die Kanzlei Benesch, Winkler mit der Bitte, sie hinsichtlich des Kaufs oder Verkaufs einer Spielhalle bzw. von Geschäftsanteilen einer GmbH zu beraten, welche ein oder

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