Am 15./16.12.2016 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu diversenen Fragen bzgl. des Glücksspielstaatsvertrages. Dem BVerwG liegen in mehreren Revisionsverfahren die Klagen von Spielhallenbetreibern zur Entscheidung vor. Im Kern wird
§ 51 Abs.4 LGlüG BW regelt : „Für den Betrieb einer bestehenden Spielhalle, für die bis zum 28. Oktober 2011 eine Erlaubnis nach § 33 i der Gewerbeordnung erteilt wurde, ist